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Versuchstier des Jahres 2013: Der Hund

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat soeben den Hund zum „Versuchstier des Jahres 2013“ ernannt.

Der Hund ist noch immer als Test-Spezies in der EU-Verordnung zum Test von Pflanzenschutzmitteln vorgeschrieben – obwohl Wissenschaftler die Tests an Hunden seit Jahren als überflüssig  bewerten.

Laut Bundesversuchstierstatistik 2011 wurden 2.474 Hunde in Tierversuchen eingesetzt, davon rund 50 % für Giftigkeitstests und weitere 40 % für Tests von medizinischen Produkten und Geräten. Zudem wurden, im Gegensatz zu 2010, auch wieder Giftigkeitstests an Hunden für Produkte und Stoffe, die vorrangig der Landwirtschaft dienen, durchgeführt.

Der Bundesverband kritisiert besonders, dass die EU-Verordnung 544/2011 noch immer den Hund als sogenannte Nicht-Nagetierspezies für zwei Jahre andauernde Giftigkeitsexperimente vorsieht. Denn bereits seit Ende der 90er Jahre ist bekannt, dass diese Versuche keine zusätzlichen Erkenntnisse zu den zuvor durchgeführten Tests mit Ratten oder Mäusen bringen. So haben namhafte Wissenschaftler mehrfach empfohlen, auf diese Zusatztests mit Hunden zu verzichten.

Zudem kritisiert der Bundesverband, dass es bisher noch kein anerkanntes komplettes tierversuchsfreies Testsystem für die Langzeitgiftigkeitstests gibt. Es gibt lediglich Teilverfahren, die meist in Vorversuchen (screenings) eingesetzt werden und so Tierversuche zumindest reduzieren können.  „Die Amerikaner sind hier die Macher.

Um mit humanspezifischen Methoden vom Tierversuch wegzukommen, haben sie die Strategie ‘Toxicity Testing in the 21th Century‘* entwickelt. Wir wollen, dass Europas Behörden und Politiker ebenfalls diese Strategie verfolgen. Deutschland sollte hier mit politischer Durchsetzungskraft und finanziellem Input Schrittmacher sein“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes.

Seit 2003 ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsvereinen das „Versuchstier des Jahres“. Damit sollen Tierversuche an einer bestimmten Tierart öffentlich gemacht und die Situation der tierversuchsfreien Forschung aufgezeigt werden. Erfolge zu Versuchstieren vergangener Jahre gab es bereits zur Goldorfe (2003), zur „Muschelmaus“ (2006) und zum Kaninchen (2009).

Der Tierversuch mit der Süßwasserfischart Goldorfe zur Giftigkeitsbestimmung von industriellem Abwasser wurde durch einen Fischeier-Test abgelöst. Die Ermittlung von Algengiften in Muscheln zum Verzehr in qualvollen Mäuseversuchen ersetzte die EU durch ein physikalisch-chemisches Verfahren, und statt des Kaninchenversuchs zur Medikamentenprüfung auf fieberauslösende Substanzen ist seit 2010 EU-weit ein Test mit menschlichem Blut anerkannt.

* Toxicity Testing in the 21st Century – a Vision and a Strategy, entwickelt vom National Research Council (NRC) der National Academy of Sciences der USA 2007. Ziel ist es, die regulatorische Toxikologie mit humanspezifischen und neuen technischen Methoden auf eine neue Basis Methoden zu stellen.

Ausführliche Informationen unter www.versuchstier-des-jahres.info

Quelle

Bundesverband Menschen für Tierrechte 2013

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