Elektrische Anlagen bei Hochwasser
Die Unwetter der letzten Tage mit Starkregen und den resultierenden Überschwemmungen haben auch Einfluss auf die Energieversorgung Betroffene elektrische Anlagen stellen dabei eine lebensbedrohliche Gefahr dar.
Insbesondere bei Starkregenfällen kommt es zu Überschwemmungen und Wassereinbrüchen in Gebäuden. Es ist zu beachten, dass überflutete elektrische Anlagen und Betriebsmittel, z. B. der Hausanschlusskasten, der Hauptverteiler und die Zähleranlagen eine unmittelbare Gefahr darstellen. In der Nähe solcher überfluteten elektrischen Anlagen kann durch Kurzschlüsse oder elektrische Schläge Lebensgefahr bestehen.
Hinzu kommt, dass Schutzeinrichtungen, die normalerweise den Menschen bei elektrischem Schlag schützen, meistens nicht mehr wirksam sind, wenn sie mit Wasser in Berührung gekommen sind. Deshalb muss vor dem Betreten überfluteter Kellerräume die Elektroanlage abgeschaltet werden
„Wichtig ist bei diesen Ereignissen daher, die Gefährdung von Personen durch elektrischen Stromschlag zu minimieren. Elektrische Anlagen sollten von einer Fachkraft oder sogar vom Energieversorger abgeschaltet werden, bevor ein überschwemmtes Haus betreten wird. Eine solche Maßnahme kann nur von eingetragenen Installationsunternehmen beim Energieversorger beantragt werden. Auch Haushaltsgeräte müssen vor Gebrauch von einer Fachkraft vollständig getrocknet und geprüft werden“, so der Ressortleiter Elektrotechnik vom Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg.
- Der Fachverband empfiehlt bei Betroffenheit mit dem für die Anlage zuständigen Elektrofachbetrieb in Verbindung zu treten. In der Fachbetriebssuche des Fachverbandes sind darüber hinaus Elektro-Fachbetriebe nach Regionen gelistet (https://www.elektrohandwerk.de/fachbetriebssuche.html). Ebenfalls möglich ist es, sich an die regionale Elektro-Innung zu wenden.
- Weitere Informationen des Fachverbandes zum aktuellen Thema finden Sie auf der Themenseite Hochwasser (fv-eit-bw.de).
Quelle
Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg 2024