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ER EnergieRecht

Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis -Juristische Hintergründe, rechtliche Details.

Die Zeitschrift ER EnergieRecht zeigt aktuelle Rechtsentwicklungen im gesamten Energierecht auf. ABER: EnergieRecht ist keine weitere Spezialzeitschrift mit engem Fokus. Unter der Klammer der Energiewende verbindet ER EnergieRecht aktuellen Themen aus dem Energieumwelt- und Energiewirtschaftsrecht.

Beiträge zum Recht der Erneuerbaren Energien, dem Energiewirtschafts-, dem Energieeffizienz- und Klimaschutzrecht stehen gleichberechtigt nebeneinander und bieten Orientierung im schnell wachsenden Dickicht von Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Die Energieversorgung ändert sich, das ist offensichtlich. Die diskutierten Themen sind eher komplex- darum werden in ER Energierecht Schwerpunkte gesetzt und es wird auf fachlichem Niveau konzentriert über aktuellste Leitentwicklungen informiert Da ein Basiswissen im technischen Bereich für die juristische Arbeit im Energiebereich unverzichtbar ist, behandelt ER EnergieRecht in loser Folge auch aktuelle technische Themen. So werden Rechtsanwender in die Lage versetzt, selbst technische Materien kompetent und umfassend beurteilen zu können.

ER EnergieRecht erscheint als klassische Zeitschrift und unter www.ERdigital.de auch als eJournal. Dieses ist für den Bezieher der gedruckten Zeitschrift kostenfrei – genau wie der Zugriff auf eine Online-Datenbank mit den relevanten energierechtlichen Vorschriften. Die Datenbank wird täglich aktualisiert und bietet Ihnen die komfortable Vergleichsmöglichkeit von alten und neuen Vorschriftenfassungen.

Einige Highlights aus der aktuellen Ausgabe 02/2013

Der EEG-Netzverknüpfungspunkt in der Rechtsprechung des BGH  – Florian Brahms – Dr. Christoph Richter

Neben der Frage der Vergütungsfähigkeit des Stromes aus Erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nunmehr eine – von Anlagenbetreibern, Projektierern und weiteren Branchenteilnehmern mit Spannung erwartete – Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Netzverknüpfungspunkt im Sinne des § 5 Abs. 1 EEG 2009 ergangen. Diese Entscheidung sowie die für Mitte/Ende 2013 erwartete Entscheidung des BGH zum Anlagen begriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 haben für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage erhebliche Auswirkungen und bedürfen daher einer präzisen Bewertung im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf vergleichbare Sachverhalte.

Zivilrechtliche Einordnung des Erwerbers und Betreibers einer Photovoltaikanlage – Verbraucher oder Unternehmer?  – Holger Schneidewindt

Mit der Aussicht auf Einnahmen durch die Einspeisevergütung und Kosteneinsparungen durch Eigenverbrauch werden private „Kleininvestoren“ für die Energiewende gewonnen. Der zivilrechtliche Schutz bei Erwerb und Betrieb der PV-Anlage hängt dabei maßgeblich von ihrer Einordnung nach §§ 13, 14 BGB 4 ab. Nur auf „Verbraucher“ sind z. B. §§ 305 ff. BGB uneingeschränkt anwendbar und nur bei „Verbraucher“-Beteiligung können Verbraucherverbände tätig werden. Die bisherigen Urteile zeigen, dass die Erfassung der relevanten Aspekte sowie deren sachgerechte rechtliche Würdigung eine große Herausforderung darstellen und mit der Einspeisevergütung als Abgrenzungskriterium bisher „auf das falsche Pferd“ gesetzt wurde.

Der Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Nah- und Fernwärmesysteme – Prof. Dr. Stephan Tomerius

Das Gelingen der Energiewende hängt u. a. maßgeblich davon ab, dass auf der kommunalen Ebene taugliche Instrumente für einen effizienten Umgang mit Energie Anwendung finden. Eines dieser Instrumente sind kommunale Nah- und Fernwärmesysteme, deren Anschluss- und Nutzungsrad vom Erlass eines entsprechenden Anschluss- und Benutzungszwangs (ABZ) bestimmt wird. Der folgende Beitrag schildert die aktuellen einfachgesetzlichen wie verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die für einen rechtssicheren ABZ in Kommunen zu beachten sind.

Aufgezeigt werden auch aktuelle Entwicklungen im Energierech

Quelle

ER EnergieRecht 2013oekonews.at | holler 2013

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