‹ Zurück zur Übersicht
Depositphotos | AndreyPopov

© Depositphotos | AndreyPopov

Jetzt Solaranlagen für den Frühling vorbereiten

Mit durchschnittlich 100 Sonnenstunden liefert der März rund dreimal so viel solare Einstrahlung wie der Januar. Im Sommermonaten steigt sie monatlich sogar über 200 Stunden. Deshalb ist nun der richtige Zeitpunkt gekommen, die Solaranlagen durchzusehen und gegebenenfalls zu reinigen.

Darauf weist Zukunft Altbau aus Baden-Württemberg hin: Im Laufe von Herbst und Winter haben sich Verschmutzungen durch Laub, Pollen, Feinstaub, Moose, Flechten oder Vogelkot auf den Solarmodulen gesammelt. Sie beeinträchtigen den Ertrag einer Anlage unter Umständen deutlich.

Deshalb sollten Anlagenbetreiber im Frühling einen Check ihrer Solaranlagen durchführen lassen. Das gilt für private Nutzer ebenso wie für kommerzielle Anlagen auf kommunalen Dächern oder in Unternehmen.

Kosten von der Steuer absetzen

Den Solarcheck sollte man in die Hände von Fachleuten geben, denn ein Gang aufs Dach kann gefährlich werden. Die Kosten für den professionellen Check lassen sich von der Steuer absetzen, als Ausgabe für den Anlagenbetrieb.

Bereits mit dem bloßen Auge erkennt man grobe Verschmutzungen oder defekte Solarmodule. Verunreinigungen haben einen großen Einfluss auf die Solarerträge. Sie sinken bei starker Verschmutzung um zehn bis 15 Prozent.

Durchsicht unbedingt dokumentieren

Schäden, die nicht mit bloßem Auge zu erkennen sind, sind mithilfe eines Monitoringsystems diagnostizierbar. Die meisten Photovoltaikanlagen verfügen über eine entsprechende App oder Website, die den aktuellen Zustand der Anlage sowie ihren Stromertrag abbildet.

Liegen diese Werte unter den Soll-Erträgen, ist der Betrieb eingeschränkt oder sogar gestört. Das Überwachungssystem checkt in der Regel auch den Batteriespeicher ab. In jedem Fall ist eine professionelle Inspektion ratsam. Sie ist in den Normen vorgeschrieben und zu dokumentieren.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „photovoltaik“ (HS) 2024 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | photovoltaik.eu 2024 | photovoltaik 01/2024 | Inhalt | Einzelheftbestellung

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren