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pixelio.de | Stephanie Hofschlaeger

© pixelio.de | Stephanie Hofschlaeger

„Klimabonus“ beim Heizungstausch

Pläne der Bundesregierung vorgestellt: Gebäudeenergiegesetz wird novelliert. Was auf Hauseigentümer zukommt und wie sie entlastet werden sollen.

Nach einem mehrwöchigen Streit, in dem die FDP den Grünen vorgeworfen hatte, eine „Verschrottungsorgie“ für funktionierende Heizungen zu planen und die Bild-Zeitung die Kosten klimafreundlicher Heizungen zum sozialen Sprengstoff Nummer eins hochgejazzt hatte, hat sich die Bundesregierung auf Details des geplanten Gesetzes zum Heizungstausch und einen „Klimabonus“ geeinigt.

Mit wenigen Ausnahmen müssen laut Gebäudeenergiegesetz neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, heißt es im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts. Dies gilt sowohl in Neubauten wie auch beim Ersatz defekter Heizungen im Altbau. Eigentümer stehen in der Nachweispflicht.

Bundesfinanzminister Christian Lindner und weitere FDP-Minister hatten allerdings ihre Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf in einer Protokollerklärung festgehalten. Darin fordern sie laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur „praxistaugliche und finanzierbare“ Umsetzung des Grundsatzes der „Technologieoffenheit“.

Versprechen: Bonus soll „bürokratiearm“ erhältlich sein

Zum geplanten „Klimabonus“ lag der dpa an diesem Mittwoch ein Förderkonzept der Bundesregierung vor. Demnach sollen Bürgerinnen und Bürger beim notwendigen Austausch ihrer Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden gezielt und „bürokratiearm“ aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds unterstützt werden.

Ein Volumen wurde bsher nicht genannt – es dürfte sich aber um ein Förderprogramm in Milliardenhöhe handeln. Die Bundesregierung werde in den kommenden Jahren „ausreichende Mittel“ bereitstellen, heißt es.

Laut Förderkonzept soll es für alle Bürger im selbst genutzten Wohneigentum wie bisher eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Der Fördersatz soll auf 30 Prozent vereinheitlicht werden. Zusätzlich soll es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge in Form von „Klimaboni“ geben.

Priorität soll dabei der Austausch von alten und besonders ineffizienten, mit öl- oder gasbefeuerten sogenannten. Konstanttemperaturkesseln und verbliebenen Kohleöfen und Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden haben, wie es heißt. Wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Gebäudesektor werde der Betrieb dieser Heizungen für ihre Besitzer in den nächsten Jahren sehr viel teurer.

Einen Klimabonus von 20 Prozent soll es in bestimmten Fällen auch geben, wenn Bürgerinnen und Bürger nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet sind.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „TELEPOLIS“ 2023 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! 

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