LEBENSMITTEL KLARHEIT
Neues Internetportal der Verbraucherzentralen sorgt für mehr Durchblick und Dialog bei der Lebensmittelkennzeichnung.
Damit schaffen die Verbraucherzentralen eine neue Informations- und Austauschplattform über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Träger des Projektes sind der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hessen.
„Wir wollen Missverständnisse ausräumen, die Kommunikation zwischen Verbrauchern, Wirtschaft und Politik verbessern und potentielle Quellen von Täuschung und Irreführung beseitigen“, formulierte vzbv-Vorstand Gerd Billen den Anspruch des Portals.
Ob Analogkäse, Klebeschinken oder die stillschweigende Einführung von ESL-Milch: Das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelbranche sei angekratzt. Die neue Plattform biete Verbrauchern die Möglichkeit, Produkte zu melden, durch die sie sich in die Irre geführt sehen. Billen: „Wir hoffen auf einen regen Austausch und konkrete Hinweise zur Optimierung bestehender Kennzeichnungsregeln.“
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner betonte, die Bundesregierung habe sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln neu geregelt und deutlich verbessert wird. Künftig müssen auch Analogkäse und Klebeschinken klar gekennzeichnet werden.
Aigner: „Das ist ein großer Erfolg für die Bundesregierung, für den wir lange gekämpft haben. Es wird aber immer wieder Grauzonen geben, die nur schwer gesetzlich zu regeln sind. Genau hier setzt das neue Internet-Portal an.“ Das Portal stehe für umfassende Verbraucherinformation und mehr Transparenz. Es werde auch für die Politik hilfreich sein, um zu erfahren, „wo die Verbraucher der Schuh drückt“.
„Egal, ob bei den Verkehrsbezeichnungen, der Herkunftskennzeichnung oder der Produktaufmachung – die Angaben müssen eindeutig, klar und leicht verständlich sein“, meinte Projekt- und Redaktionsleiter Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen.
Das Portal leistet hier einen innovativen Beitrag. Es startetE mit rund 20 Produktbeispielen, die von Verbrauchern gemeldet, vom Redaktionsteam fachlich eingeschätzt und von den verantwortlichen Unternehmen kommentiert wurden. Bei eindeutigen Rechtsverstößen – zum Beispiel bei einem fehlenden Mindesthaltbarkeitsdatum – leiten sie den Fall weiter an die Lebensmittelüberwachung.
In einem Expertenforum und in regelmäßigen Chats haben Verbraucher die Möglichkeit, Fragen zur Kennzeichnung, Aufmachung, Qualitätserwartungen und Werbestrategien der Anbieter zu stellen.
Begleitend zum Internetportal wird es zudem Marktuntersuchungen und Verbraucherbefragungen geben, um die Repräsentativität der im Internet gewonnenen Erkenntnisse zu überprüfen. Die Verantwortung und Steuerung obliegt dem vzbv und der federführenden Verbraucherzentrale Hessen.
Im Rahmen des Beratungsgremiums der BMELV-Initiative wurden Vertreter des Einzelhandels, der Lebensmittelhersteller und der Werbewirtschaft von der Idee bis zur Umsetzung des Portals informiert.
Quelle
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 2011