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bund-hessen.de | Uwe Steib

© bund-hessen.de | Uwe Steib | Einige Mähroboter-Modelle sind gefährlich für krabbelnde Kinder, aber auch (nachtaktive) Wildtiere wie Igel.

Nachtfahrverbot für Mähroboter – Verletzungsgefahr reduzieren

Viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer betrachten sie als Erleichterung bei der Gartenarbeit: Mähroboter.

Die Geräte sparen zwar Zeit, aber der BUND Hessen bewertet ihren Einsatz äußerst kritisch, da sie eine Gefahr für krabbelnde Kinder und Tiere darstellen.

Die Geräte fahren häufig unbeaufsichtigt durch die Gärten und bergen dabei erhebliche Risiken. „Bei Tests wurde herausgefunden, dass einige handelsübliche Mähroboter eine Gefahr für krabbelnde oder spielende Kinder und Tiere darstellen. Durch die rotierenden Messer wurden Hände und Füße von Kleinkindern sowie Pfoten von Tieren verletzt“, erklärt Susanne Steib, Wildtierbiologin beim BUND Hessen die Gefahren der Mähroboter.

„Um Begegnungen am Tag zu vermeiden, lassen viele Nutzerinnen und Nutzer ihre Roboter nachts kreisen. Dadurch werden jedoch nachtaktive Tiere, wie Igel, Lurche, Echsen und Insekten gefährdet und im schlimmsten Fall schwer verletzt oder sogar getötet.“

Der BUND Hessen empfiehlt daher ein Nachtfahrverbot für Mähroboter! Generell sollten die Geräte nur unter Aufsicht laufen, um Kinder und (Haus)Tiere zu schützen.

Quelle

BUND / Landesverband Hessen e.V. 2023

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