RALsolar passt Güte- und Prüfbestimmungen an den Solarthermie-Markt der Zukunft an
Novellierte Güte- und Prüfbestimmungen helfen in Zukunft beim Planen und Installieren von Solarthermie-Anlagen.
Für Hersteller, Planer und Installateure wird es immer schwerer, sich im Dickicht der technischen Vorschriften zurechtzufinden.
Nur drei Beispiele: Die Europäische Union teilt Heizungen in Effizienzklassen ein, das Deutsche Institut für Bautechnik verlangt Zulassungen für Sonnenkollektoren und die Heizkessel-Hersteller verbieten in ihren Gebrauchsanleitungen, Pufferspeicher mit unbehandeltem Leitungswasser zu füllen.
Orientierung bieten die überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 966) der RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. (RALsolar).
Die Güte- und Prüfbestimmungen von RAL Solar bündeln alle anerkannten Regeln der Technik, die ein Solarthermie-Spezialist kennen muss. „Diese Regeln entwickeln sich ständig weiter“, sagt Dr. Jan Kai Dobelmann, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von RALsolar.
Änderungen ergeben sich aus nationalen und internationalen Vorschriften ebenso wie aus Hersteller-Hinweisen. Wer hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt, riskiert im Falle einer Reklamation hohe Kosten für die Nachbesserung. Doch um alle Regelwerke auf ihre Bedeutung für die eigene Arbeit hin zu analysieren, bleibt im Alltag kaum Zeit.
RAL Solar fasst daher die Regeln für Hersteller, Planer und Installateure in einem Dokument zusammen.
Einige Neuerungen in Kürze:
- Die europäische Energie-Effizienz-Richtlinie sorgt bei vielen Herstellern und Planern von Solarsystemen für Verwirrung. RAL beschreibt präzise, welche Daten zum Beispiel die Kollektorhersteller in den technischen Unterlagen ihrer Produkte angeben müssen, damit Anlagenplaner die Effizienzklasse der Anlage korrekt berechnen können.
- Solaranlagen sind Bestandteile von Gebäuden. Viele Komponenten brauchen daher eine sogenannte „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“. Das gilt für Montagesysteme und Kollektoren, die statischen Vorgaben genügen müssen, ebenso wie für Wärmespeicher, die Brandschutz-Bestimmungen einzuhalten haben. Welche Bestimmungen die Hersteller einhalten müssen, fassen die neuen Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 966) zusammen.
- Viele Heizkessel lassen sich bei guter Wasserqualität mit normalem Leitungswasser als Wärmeträger betreiben. Wird aber eine Solarthermie-Anlage mit entsprechend großem Pufferspeicher eingebaut, geht das nicht mehr. RALsolar hat einen entsprechenden Vermerk in seine Checkliste aufgenommen. So sehen die Anlagenplaner auf einen Blick, bei welchen Kesselleistungen und Puffervolumina sie das Wasser behandeln müssen.
Indem sie die Checkliste nutzen, können sie außerdem sicher sein, dass sie die Wasserbehandlung schon im Angebot berücksichtigt haben.
Die Güte- und Prüfbestimmungen von RALsolar (RAL-GZ 966) geben auf diese Weise sowohl Herstellern, als auch Planern und Installateuren die Sicherheit, alle wichtigen technischen Regeln im Blick zu haben.
Quelle
RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V. 2014