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Fotolia.com | SandraZuerlein

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Solarpaket vereinfacht Anmeldung von Steckersolar-Geräten

Einstieg in die eigene Stromerzeugung leichter gemacht

Nachdem Vereinfachungen für Photovoltaik-Anlagen und Steckersolar-Geräte lange angekündigt waren, ist das Solarpaket der Bundesregierung nun beschlossen worden und die Änderungen gelten ab sofort. „Damit profitieren alle, die sich für ein Steckersolar-Gerät interessieren, von einem vereinfachten Anmelde- und Inbetriebnahmeprozess“, sagt Sören Demandt, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Die Nutzung von Solarenergie wird durch das Solarpaket für viele nun unbürokratischer.“ Die kleinen Mini-Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, ermöglichen einen einfachen Einstieg in die eigene Stromerzeugung – auch ohne eigenes Dach, zum Beispiel in Mietwohnungen. Wie die Neuerungen zu Steckersolar-Geräten im Solarpaket aussehen und was dabei zu beachten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in vier Punkten zusammengestellt.

  • Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
    Die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Damit reduziert sich der Anmeldeprozess auf die Meldung im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Der jeweilige Netzbetreiber wird dann im Hintergrund automatisch über das Steckersolar-Gerät in Kenntnis gesetzt.
  • Vereinfachte Online-Anmeldung im Marktstammdatenregister    
    Der Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurde vereinfacht und beschränkt sich nun auf fünf Angaben: Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters, Standort, Inbetriebnahmedatum und Stromzählernummer. Wer diese Angaben bereitliegen hat, kann die Meldung per Online-Formular selbst vornehmen oder vornehmen lassen.
  • Zählertausch vor Inbetriebnahme nicht mehr verpflichtend
    Ein Zählertausch muss vor der Inbetriebnahme des Geräts nicht mehr abgewartet werden – selbst, wenn ein analoger Zähler verbaut ist, der rückwärts laufen könnte. Diese vorübergehende Duldung ermöglicht das unmittelbare Einstecken des Gerätes nach der Installation, unabhängig davon, welcher Stromzähler verbaut ist. Der Netzbetreiber entscheidet, ob und wann ein Tausch des Zählers stattfindet – für den er zudem keine Kosten in Rechnung stellen darf.
  • Steckersolar-Geräte erstmals gesetzlich definiert
    Steckersolar-Geräte tauchen nun erstmals als eigene Anlagenkategorie im Gesetz auf. Geräte bis 800 Watt Wechselrichter- und 2000 Watt Modulleistung profitieren nun von den gesetzlichen Vereinfachungen. Damit besteht aktuell noch ein Anpassungsbedarf einiger Elektronormen, deren Überarbeitung derzeit geschieht.  

Quelle

Verbraucherzentrale NRW 2024

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