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Was wenn ein einzelnes Solarmodul fehlt?

Wenn irgendwann einmal ein oder zwei Solarmodule einer solchen Ü20-Anlage kaputtgehen und der Hersteller nicht mehr greifbar ist: Was tun?

Ersatzteilversorgung für ältere Photovoltaikanlagen : Wenn das EEG nicht mehr gilt – steigen die Solarstromeinnahmen: Über die momentan interessanten Vergütungen für PV-Anlagen nach der EEG-Laufzeit („Ü20“) hatten die DGS-News Ende September 2021 online berichtet.

Zwanzig EEG-Förderjahre – was dann? Für viele Betreiber von PV-Anlagen ist die erste Idee: abbauen und verschrotten. „PV-Abfälle kostenfrei zurückzunehmen und wiederaufzubereiten, ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll: Durch automatisierte Recyclingprozesse lassen sich zukünftig Recyclingraten von über 95 Prozent erreichen und Rohstoffe kostenneutral oder sogar gewinnbringend zurückgewinnen. Die Wiederaufbereitung hat positive Auswirkungen auf die gesamte Energie- und Ökobilanz der PV-Technologie.“ So beschrieb vor gut zehn Jahren das Handwerksblatt das Thema Modulrecycling.

Doch noch besser als Recycling ist, funktionierende Module und Anlagen weiter zu betreiben. So lange, bis sie ihren Geist tatsächlich aufgeben. Als erstes stehen kleineren PV-Anlagen ohnehin erst einmal sieben Jahre „Schonfrist“ zu. Wenigstens diesen Zeitraum über die Förderperiode hinaus die Stromeinspeisung zu gestatten, darauf haben sich bereits die bisherigen GroKo-Parteien verständigt. Wenn auch erst auf den letzten Drücker, nämlich kurz vor der Jahreswende 2020/21. Denn ansonsten wären an Neujahr jede Menge Solarkilowatt vom Netz genommen worden – ein absoluter Unsinn, weil die Module und Wechselrichter ja nicht nach jenen gut 20 Betriebsjahren plötzlich aufhören, Solarstrom zu produzieren.

Ein Weitereinspeisen nach 20 EEG-Jahren ist möglich
Auch wer von den nächsten Ü20-Kandidat*innen die eigene PV-Anlage nach dem 31.12.2021 weiterbetreiben will wie bisher, braucht zunächst einmal nichts weiter zu tun, als die PV-Anlage einfach weiterlaufen zu lassen. Das macht schon allein deshalb Sinn, weil politisch ja offiziell Aus- statt Rückbau gewünscht ist.

Dennoch hatten sich bereits einige Solarpioniere, deren PV-Anlagen im EEG-Startjahr 2000 installiert worden waren, das Abschalten zum 01.01.2021 überlegt. Wenn sie nicht gar tatsächlich diesen Schritt getan haben: Die aus Sicht des vergangenen Jahres zu erwartende Vergütung von Ü20-Solarstrom hätte die laufenden Kosten nämlich nicht hereingespielt. Denn etwa 2,5 Cent Vergütung pro Kilowattstunde (ct/kWh) war von der Bundesnetzagentur als wahrscheinlicher durchschnittlicher Börsenstrompreis für das Jahr prognostiziert worden – abzüglich Vermarktungskosten von ca. 0,4 ct/kWh. Doch tatsächlich ging der Strompreis an der Börse in diesem Jahr steil nach oben. Und auch wenn erst an Sylvester 2021 tatsächlich abgerechnet wird: 8 ct/kWh werden es am Ende wohl sicher werden, mindestens also das Dreifache des vorhergesagten Preises.

Als Grund, dass „die Strompreise im Großhandel auf Rekordhöhen steigen“, hat Raimund Kamm, der Landesvorsitzende Bayern im Bundesverband Erneuerbare Energien BEE „den rasanten Anstieg der Brennstoffimportkosten von Erdgas- und Steinkohlekraftwerken und die größer werdende Ökostromlücke“ erkannt.

Das wiederum lässt nicht nur Betreiber von PV-Anlagen bis 100 kWp, die im ursprünglichen Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG festgelegte Maximalgröße, aufhorchen – und nur für die nämlich gilt besagte Ü20-Regelung für sieben Jahre Weiterbetrieb – sondern auch jene, die über 100 kWp hinausgehende Alt-PV-Kraftwerke betreiben. Zur Erinnerung: im EEG des Jahres 2004 war diese 100 kWp-Grenze aufgehoben worden. Wenn solche Anlagen also demnächst aus der 20-Jahres-EEG-Periode mit Garantievergütungen fallen, können die Betreiber Einzelverträge mit Abnehmern abschließen. Und das sicher zu wesentlich höheren Mindest-Vergütungen als besagten 2,5 ct/kWh. Und liegt der tatsächliche Börsenpreis darüber, fließt sogar noch mehr Geld in die Betreiberkasse, nämlich jener an der Börse ermittelte Strompreis abzüglich Vermarktergebühr.

Strom-Lieferpflicht heißt: Bei Ausfall Ersatzteile beschaffen
Das Ganze hat aber einen nicht gerade kleinen Haken: Vielfach enthalten solche Verträge zwischen Alt-Anlagenbetreibern und Neu-Stromkäufern nämlich nicht nur eine auch Abnahme-, sondern auch eine Lieferpflicht. Die ist aber nur schwer einzuhalten, wenn das eine oder andere Modul „aus dem Rahmen fällt“, also kaputt geht. Das kann gerade bei älteren PV-Anlagen zum Problem werden.

Gut, wenn die Anlagenkomponenten von einem Hersteller stammen, der auch heute noch existiert. Oder von einem Unternehmen, das „von der netzautarken Solaranlage über die private PV-Anlage auf der Garage bis hin zum großen Solarpark gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern als globaler Anbieter von Energielösungen die Zukunft der Energieversorgung gestaltet“: So liest sich die Selbstdarstellung von IBC Solar aus Bad Staffelstein in Oberfranken. Das Unternehmen wurde 1982 gegründet, also weit früher, als das EEG erfunden wurde. Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender von IBC erklärt auf unsere Anfrage: „Wir haben von jedem Modultyp, den wir verkauft haben, eine gewisse Menge eingelagert.“ Wenn also etwas ausfällt, könnte dort Ersatz vorrätig sein.

Aber beileibe nicht mehr alle Importeure oder Großhändler, und schon gar nicht all jene Modulhersteller der 2000er Jahre aus allen Ecken dieser Welt, ob Weltkonzern oder Garagenfirma, sind heute noch am Markt: Bekanntlich gab es gerade in Europa im vergangenen Jahrzehnt viele Insolvenzen. In anderen Regionen dieser Welt sind Firmenumbenennungen einfach zu realisieren und werden teils von einem zum anderen Tag wirksam. Da nützen dann auch 25- oder 30-jährige Leistungsgarantien nichts mehr, die oft den Modulen schriftlich beigelegt wurden.

Und selbst wenn Hersteller oder all jene Importeure, die ihren Modulen eigene Typenbezeichnungen geben („labeln“), ihrer Verpflichtung nachkommen, einige Module pro Baureihe aufzuheben, um Ersatz liefern zu können: „Das ist nicht viel, nur etwa ein Prozent, also weit unter der Industriefehlerrate. Das ist nicht genug“, sagt uns ein Insider, der ungenannt bleiben will.

Sich im Bedarfsfall „an den Solarteur des Vertrauens wenden“, wie es von einem deutschen Solarwirtschaftsverband telefonisch empfohlen wird, ist zwar grundsätzlich juristisch richtig – aber auch nicht immer eine Lösung. Denn ja: Zwar hat im Normalfall der Installateur der Anlage den Schwarzen Peter der Ersatzbeschaffung. Aber auch diese Firma kann inzwischen „über den Jordan“ gegangen sein. Und selbst wenn das Unternehmen weiterhin existiert: Ob genau der ausgefallene Modultyp in der notwendigen Zahl dort nach Jahrzehnten noch am Lager vorrätig ist, muss die einzelne Anfrage zeigen.

Und was, wenn nicht?
Ansonsten könnte man zum Beispiel in der Photovoltaik-Datenbank von Secondsol nach den entsprechenden PV-Paneelen suchen. Die Cousins Frank Fiedler und Stefan Wippich haben SecondSol mit Sitz im Thüringer Meiningen 2010 gegründet. „Und damit war der Photovoltaikmarktplatz geboren“, erinnert sich Geschäftsführer Wippich im Gespräch mit unserer Redaktion. Man habe mit der Nutzung des Internet einen echten Mehrwert beim Handel von Photovoltaikprodukten kreieren wollen. Denn so sei „das Finden und der Einkauf einfacher“, steht auf der Plattform zu lesen. Und weiter: „Der Schlüssel für den Erfolg von Secondsol liegt in der Arbeitsweise: Nutzerorientiert, stetige Innovationsbereitschaft und langfristiges Denken. Diese Philosophie hat Secondsol in den vergangenen Jahren zu einem starken Wachstum verholfen. Mittlerweile ist das Unternehmen in ganz Europa und vielen Ländern darüber hinaus aktiv.“ Ob sie mit ihrer damaligen „Idee, den größten Photovoltaikmarktplatz der Welt zu schaffen“ inzwischen am Ziel angekommen sind, ist nicht ganz klar. Fakt sei aber laut Firmengründer Wippich: „Heute haben wir am Standort Meiningen und anderswo auf 8.000 m² Lagerfläche gut 200.000 Module immer vorrätig.“

Quelle

Der Bericht wurde von der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (Heinz Wraneschitz) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | | SONNENENERGIE 04/2021 | Das Inhaltsverzeichnis zum Download!

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