Am 1. Dezember ist Antarktis-Tag
Müll, Lärm und Klimawandel belasten zunehmend das sensible Ökosystem
Die Antarktis ist ein Kontinent der Extreme: Kalt, rau und unwirtlich – dennoch wunderschön und sehr sensibel. Seit dem 1. Dezember 1959 steht die Antarktis daher unter besonderem Schutz: Damals unterzeichneten zwölf Staaten den Antarktis-Vertrag und legten ihre territorialen Ansprüche wortwörtlich ‚auf Eis‘; mitten im Kalten Krieg wurde die Antarktis zu einem Ort des Friedens und der Forschung. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Tourismus und Forschung nehmen in der Antarktis zu. Gerade in den stark genutzten Gebieten der Antarktis ist es besonders wichtig, hier regulierend und lenkend entgegenzuwirken. Nur so können wir Zivilisationsspuren, wie die ‚Vermüllung‘ und landschaftliche Zerstörung wirksam eindämmen.“ Alle von Deutschland ausgehenden Aktivitäten in der Antarktis muss das UBA genehmigen; egal ob diese touristischen Zwecken oder der Forschung dienen.
Keine Frage: Die Forschung im ewigen Eis bringt wertvolle Erkenntnisse für die Bio-, Geo- und Klimaforschung. In Gebieten, in denen viele wissenschaftliche Stationen nah beieinander liegen, steigt aber der Druck auf die Umwelt: Besonders betroffen ist die Fildes-Halbinsel auf King George Island. Nur 800 km von Südamerika entfernt, ist sie vergleichsweise leicht zu erreichen. Dort besteht inzwischen die höchste Dichte von Forschungsstationen in der Antarktis. Da die Fildes-Halbinsel als eines der wenigen Gebiete in der Antarktis eisfrei ist, konzentriert sich dort im Südsommer, wenn auf der Nordhalbkugel Winter herrscht, auch das Leben der bekannten Seevogel- und Pinguinkolonien. Gleichzeitig ist die Fildes-Halbinsel mit ihrem Interkontinentalflughafen die logistische Drehscheibe nicht nur für die Polarforscher, sondern auch für Touristen. Um die sensible Flora und Fauna vor Ort noch besser zu schützen, setzt sich das UBA für anspruchsvolle internationale Richtlinien und Beschlüsse der Antarktisvertragsstaaten ein.
Anders als die eher lokalen Umweltprobleme auf der Fildes-Halbinsel, breitet sich der Unterwasserlärm durch Schifffahrt und Forschung großräumig im Südozean aus. Sogenannte Airguns oder Luftpulser, die als Forschungsgeräte zur Erkundung des Meer-Untergrundes eingesetzt werden, können die Kommunikation von Walen und Robben noch in 2.000 Kilometern Entfernung stören. Wale und Robben orientieren sich im Meer vor allem durch das Gehör. Zu viel Lärm erschwert ihnen die Suche nach Nahrung oder einem Paarungspartner. Blau- oder Finnwale, die ohnehin gefährdet sind, können so zusätzlich beeinträchtigt werden.
Derzeit laufen Untersuchungen, um zu erkunden, wie es antarktisweit um die Pinguin-Bestände bestellt ist. Jenaer Forscher werten dazu im Auftrag des UBA erstmals Satellitenbilder aus. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die zum Teil dramatischen Bestandseinbußen Folge einer klimabedingt veränderten Krillverteilung im Meer sind. Krill, d. h. kleine Leuchtgarnelen, sind nicht nur Hauptnahrung von Pinguinen, sondern auch Lebensgrundlage unzähliger Vögel, Fische und Meeressäuger.
Der Hauptinitiator des jährlichen Antarctica Day am 1. Dezember ist die Stiftung “Our Spaces – Foundation for the Good Governance of Interna-tional Spaces” –mit Sitz in Heydon, Großbritannien. Sie möchte damit auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert des eisigen Kontinents in abgeschiedener Lage und mit einzigartigem Klima aufmerksam machen.
Hintergrund Antarktis:
Die Antarktis ist im Gegensatz zur Arktis ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt (UBA).
Publikationen