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Artenschutz beginnt mit dem richtigen Standort fürs Windrad

WissenschaftlerInnen erarbeiteten einen Maßnahmenkatalog, der zeigt, wie der Windenergieausbau möglich ist, ohne den Schutz der Arten zu vernachlässigen.

Der Ausbau der Windenergie verfolgt neben der Sicherstellung der Energieversorgung auch das Ziel, das Klima zu schützen. Damit hat die Nutzung dieser Form der regenerativen Energie erhebliche Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt. Doch die Gewinnung von Windenergie kann mit dem Artenschutz kollidieren. In der Studie „Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“ zeigen die Autorinnen und Autoren aus der TU Berlin, der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) und der Universität Münster, dass es eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten beim Ausbau der Windenergie gibt.

Grundlage für den natur- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie ist eine sorgfältige Standortwahl. So kann umgangen werden, dass Windparks auf Rast- und Brutplätzen entstehen beziehungsweise in Zugkorridore von Vögeln gebaut werden. Dennoch lässt sich nicht ausschließen, dass geschützte Tiere von Windenergieprojekten betroffen werden. Wird eine Vermeidungsmaßnahme notwendig, ist ihre Ausgestaltung im Einzelfall abhängig von der betroffenen Art und dem Naturraum. Beispielsweise wird der Einfluss des Anlagendesigns oder der Anlagengröße in der Studie dargestellt. Auch die landwirtschaftliche Nutzung der Felder im unmittelbaren Anlagenumfeld kann so ausgestaltet werden, dass für Greifvögel dort kein attraktives Jagdhabitat geschaffen wird, abseits der Anlagen aber sehr wohl. Darüber hinaus hat sich als Vermeidungsmaßnahme im Betrieb auch das kurzzeitige Abschalten der Rotoren bewährt um Fledermauskollisionen zu verringern. Weitere Maßnahmen können die räumliche Anordnung der Windräder sein oder die akustische „Vergrämung“ der Tiere durch Schall.

„Die Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen kann die Vereinbarkeit des Ausbaus der Windenergie mit dem Artenschutz befördern“, erläutert Axel Tscherniak, Geschäftsführer der FA Wind. Auch die Staatssekretäre der Umweltministerien der Länder wiesen am 21. Mai 2015 darauf hin, dass Vermeidungsmaßnahmen frühzeitig Konflikte zwischen Artenschutz und Windenergienutzung ausschließen können.

Klima- und Artenschutzinteressen stehen sich vor allem dann gegenüber, wenn durch die Windenergienutzung gefährdete Arten, beispielsweise Vogel- und Fledermausarten, einem erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt werden. „Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet jedoch grundsätzlich die Tötung oder erhebliche Störung bestimmter Tierarten“, betont Prof. Dr. Sabine Schlacke, Direktorin des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. „Vermeidungsmaßnahmen können bewirken, dass das Tötungsrisiko der betroffenen Arten nicht in signifikantem Maße steigt“, so Prof. Dr. Johann Köppel, Leiter des Fachgebiets Umweltprüfung und Umweltplanung der TU Berlin.

Der in der Studie enthaltene Katalog von Vermeidungsmaßnahmen bietet Lösungsvorschläge für Konflikte zwischen Artenschutz und Windenergienutzung. Er trägt den derzeitigen Wissensstand aus internationaler und nationaler Literatur zusammen und wurde durch Experteninterviews sowie die Auswertung einschlägiger Rechtsprechung ergänzt. Die Studie zeigt aber auch, dass es weiterhin erheblichen Forschungsbedarf gibt.

Quelle

TU Berlin 2015

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