EU will drastische Reduzierung der Luftverschmutzung
EU billigt neue Vorschriften zur drastischen Reduzierung der Luftverschmutzung durch die Mitgliedstaaten. Strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festgelegt.
Soeben haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) verabschiedet, die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft.
Nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie werden sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, beispielsweise Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle, bis 2030 um fast 50 % verringert haben. Luftschadstoffe sind zwar sogenannte „unsichtbare Killer“, aber die Menschen machen sich doch zunehmend Gedanken und Sorgen wegen der Qualität der Luft, die sie atmen. Die Vereinbarung strengerer Grenzwerte in der NEC-Richtlinie ist daher eine wichtige Errungenschaft. Sie wird außerdem wesentliche Vorteile für die Qualität des Süßwassers, des Bodens und der Ökosysteme mit sich bringen und zur Minderung der Auswirkungen von schädlichen klimawirksamen Partikeln (beispielsweise Ruß) beitragen. Die Richtlinie ist der zentrale Bestandteil des umfassenderen Programms „Saubere Luft für Europa“.
Karmenu Vella, Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, erklärte: „Die neuen europäischen Luftqualitätsvorschriften sind ein wichtiger Meilenstein bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung, dieses „unsichtbaren Killers“. Aufgrund der Luftverschmutzung sterben in Europa jedes Jahr über 450 000 Menschen, mehr als zehnmal so viel wie durch Unfälle im Straßenverkehr. Jetzt ist es Sache der nationalen Regierungen, die Richtlinie umzusetzen, damit die Menschen von sauberer Luft profitieren können. Wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sie bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu verbessern.“
Umsetzung der neuen Vorschriften in die Praxis
Den Mitgliedstaaten kommt bei der Koordinierung und Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene eine sehr wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten, dessen Maßnahmen sicherstellen, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden. Außerdem müssen sie diese Programme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen. Dies erfordert Investitionen, aber die Kosten werden deutlich durch den mit Kosteneinsparungen verbundenen Nutzen aufgewogen, insbesondere in Bezug auf das Gesundheitswesen und krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz. Im kürzlich von der Kommission veröffentlichten Vorschlag für eine Verordnung über das Governance-System der Energieunion wird die Bedeutung von Synergien zwischen der Luftqualität und der Klima- und Energiepolitik sowie der neuen NEC-Richtlinie hervorgehoben.
Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten, beispielsweise durch die Einrichtung eines neuen Forums für saubere Luft bis Herbst 2017. In dessen Rahmen werden Interessenträger zusammentreffen, um Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen. Die Kommission wird zudem den Zugang zu EU-Finanzierungsinstrumenten erleichtern.
Schließlich wird mit der Richtlinie der Weg für die Ratifizierung des geänderten Göteborg-Protokolls geebnet, das von den Mitgliedstaaten 2012 auf internationaler Ebene im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa vereinbart wurde. Dadurch wird die Verschmutzung in den Ländern Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens verringert, wovon nicht nur diese Länder, sondern auch die EU-Bürger profitieren werden, die am stärksten der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung ausgesetzt sind.
Hintergrund
Im Dezember 2013 veröffentlichte die Kommission das Programm „Saubere Luft für Europa“, durch das die Luftqualitätsziele für 2020 bzw. 2030 aktualisiert wurden. Es umfasste einen Vorschlag für mittelgroße Feuerungsanlagen (Richtlinie 2015/2193), den Vorschlag für eine neue NEC-Richtlinie und einen Vorschlag zur Ratifizierung des kürzlich geänderten Göteborg-Protokolls.
In der NEC-Richtlinie sind für jedes Land jährliche Emissionshöchstmengen für die fünf wichtigsten Schadstoffe festgelegt: Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan und Ammoniak.
Die Reduktionsverpflichtungen für 2020 sind mit denjenigen identisch, die die Mitgliedstaaten bereits auf internationaler Ebene im Rahmen der Änderung des Göteborg-Protokolls von 2012 vereinbart haben. Die Verpflichtungen für 2030 erfordern wesentlich weitreichendere Verringerungen. Diese werden dazu beitragen, grenzüberschreitende Luftverschmutzung und Hintergrundkonzentrationen in ganz Europa zu verringern.
Die Sektoren und einige Stoffe, die für die Luftqualitätspolitik relevant sind, sind auch für die Klima- und Energiepolitik von Belang. Alle Anstrengungen wurden unternommen, um die Vorschläge zur Luftqualität eng mit den Vorschlägen abzustimmen, durch die die Ziele der Union in Bezug auf Treibhausgasemissionen und Energie erreicht werden sollen.
Alle Sektoren müssen einen Beitrag zur wirksamen Umsetzung der Politik leisten, darunter auch Sektoren wie die Landwirtschaft, in denen in der Vergangenheit die Emissionen weniger stark reduziert wurden. Die Kommission wird eng mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die gesundheitlichen und ökologischen Vorteile auch erzielt wird.
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