Feinstaub-Alarm in Stuttgart bei Inversionswetterlage
Stuttgart löst ab Januar 2016 bei andauernder Inversionswetterlage Feinstaub-Alarm aus.
Bevölkerung wird aufgerufen, bei Alarm auf Auto und Komfort-Kamine zu verzichten
Die Stadt Stuttgart wird ab dem 11. Januar 2016 bei schadstoffträchtigen Wetterlagen den sogenannten Feinstaub-Alarm auslösen.
Der Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert (Inversionswetterlage). An diesen Tagen steigt die Konzentration der Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid in Stuttgart stark an.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Landeshauptstadt Stuttgart appellieren dann an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von so genannten „Komfort-Kaminen“ zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.
abattaktionen von VVS, moovel und car2go
Autofahrern wird empfohlen, möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds, also Bahn, Stadtbahn, Bus oder Fahrrad umzusteigen, zu Fuß zu gehen, Elektrofahrzeuge zu nutzen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Wenn möglich sollten Fahrten ganz vermieden werden, z.B. könnten Beschäftigte in Absprache mit ihren Arbeitgebern von zu Hause aus arbeiten oder von flexiblen Arbeitszeiten Gebrauch machen.
Die Bevölkerung wird u.a. über die städtischen Medien, Zeitungsannoncen, Verkehrsmeldungen, Vario-Tafeln an den innerstädtischen Ein- und Ausfahrtstraßen, Informationsanzeigen an der Autobahn und über die eigens eingerichtete Website www.feinstaubalarm.stuttgart.de über den Beginn und das Ende des Feinstaub-Alarms informiert. Die Website hält umfangreiches Informationsmaterial rund um den Feinstaub-Alarm bereit und ist ab sofort freigeschaltet.
Zwischen Auslösung des Feinstaub-Alarms am frühen Nachmittag und dem tatsächlichen Beginn liegt ein „Brückentag“, so dass die Bevölkerung rechtzeitig nach Mobilitätsalternativen suchen kann. Ein Beispiel: Wenn Montag ausgelöst wird, beginnt der Feinstaub-Alarm in Bezug auf die Autos am Mittwoch 00.00 Uhr; der Aufruf, den Komfort-Kamin auszulassen, beginnt aber bereits am Vorabend, also Dienstag 18.00 Uhr.
Der Feinstaub-Alarm kann mehrere Tage lang andauern, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Tage. Zur Aufhebung des Feinstaub-Alarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauchvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.
Mit dem Start des Feinstaub-Alarms gibt es für Umsteiger verschiedene Vergünstigungen. Der VVS bietet einen zusätzlichen Freimonat für Abo-Einsteiger an. Während der ersten beiden Feinstaub-Alarme können Einzeltickets des öffentlichen Nahverkehrs über die App der Firma moovel zu 50 Prozent des regulären Fahrpreises erworben werden. Auch die vollelektrischen Fahrzeuge von Car2Go können während der ersten beiden Feinstaub-Alarme über 50 Prozent günstiger, somit für 14 Cent pro Minute genutzt werden.
Bei Feinstaub-Alarm wird die U 11 tagsüber eingesetzt, um Pendler vom Wasen in die Innenstadt zu fahren. Die S-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 5 werden über die Hauptverkehrszeiten hinaus als Langzüge verkehren.
Wann wird Feinstaub-Alarm ausgelöst?
Bei Feinstaub-Alarm besteht eine so genannte Inversionswetterlage: Warmluft in den höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft im Stadtkessel und in den Tälern entweichen kann. Die Luft kann dadurch nicht mehr zirkulieren, Schadstoffe „stauen“ sich in tieferen Lagen. An diesen Tagen steigt die Schadstoff-Konzentration stark an, es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte.
Feinstaub-Alarm wird ausgelöst, sobald der DWD an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre, also eine anhaltende Inversionswetterlage, prognostiziert. Diese starke Einschränkung liegt vor, wenn mindestens vier der fünf so genannten schadstoffrelevanten Kriterien erfüllt sind. Der DWD definiert diese Kriterien folgendermaßen:
1. Fehlender Regen/Schneeregen
2. Ungünstige Windrichtung
3. Nächtliche Bodeninversion
4. Flache Mischungsschicht tagsüber
5. Geringe Windgeschwindigkeit
Je mehr schadstoffrelevante Kriterien erfüllt sind, desto eingeschränkter ist das Austauschvermögen der Atmosphäre. Sind mindestens vier Kriterien erfüllt, wird das Austauschvermögen vom DWD als stark eingeschränkt eingestuft. Die Stadt ruft dann den Feinstaub-Alarm aus. Die Kriterien 1 (fehlender Regen/Schneeregen) und 2 (Wind aus ungünstigen Windrichtungen) sowie mindestens eines der Kriterien 3 (nächtliche Bodeninversion) und 4 (flache Mischungsschicht) müssen zwingend vorliegen. Das Kriterium 5 (geringe Windgeschwindigkeit) muss erfüllt sein, sollte nur eines der Kriterien 3 und 4 vorliegen.
Warum wird der Feinstaub-Alarm ausgelöst?
Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen bis 2020 im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden. Daher haben das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, das Regierungspräsidium und die Stadt Stuttgart im Juli 2015 das „Konzept Luftreinhaltung für die Landeshauptstadt Stuttgart“ vorgestellt. Zu den verschiedenen Maßnahmen gehört auch der Feinstaub-Alarm. Dieser appelliert an die Freiwilligkeit der Bevölkerung, das Auto möglichst stehen zu lassen und Komfort-Kamine nicht zu nutzen. Sollte der freiwillige Appell nicht die erhoffte Wirkung erzielen, können ab 2017 für Komfort-Kamine und ab 2018 für Kraftfahrzeuge verbindliche Maßnahmen folgen.