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Streitfall Meeresschutz

Meeresschutz findet in Deutschland nur auf dem Papier statt.

Umweltorganisationen verklagen Bundesregierung wegen fehlendem Meeresschutz in Nord- und Ostsee

In den zehn ausgewiesenen Meeres­schutzgebieten in Nord- und Ostsee müssen nach EU-Recht Schweinswale, Seevögel, wertvolle Sandbänke und Riffe geschützt werden. Tatsächlich darf aber jeder Quadratmeter im Schutzgebiet befischt werden – obwohl Fischerei der schwerste Eingriff ins Ökosystem Meer ist.

Das zeigt: Meeresschutz findet in Deutschland nur auf dem Papier statt. In den Natura 2000-Schutzgebieten sind auch acht Jahre nach ihrer Ausweisung keinerlei Schutzmaßnahmen in Kraft. Dagegen hat nun eine Allianz der Umweltorganisationen BUND, Greenpeace, WWF, Nabu, Deutsche Umwelthilfe, WDC (Whale und Dolphin Conservation) und dem Deutschen Naturschutzring (DNR) Klage eingereicht.

Schutz der Meere seit Jahren im toten Winkel der Zuständigkeiten

Das Problem: In Sachen Meeresschutz gibt es innerhalb der Regierung Kompetenzgerangel. Für die Regulierung der Fischerei ist das Landwirt­schaftsminis­terium (BMEL) zuständig. Das Management der zehn Schutzgebiete in der deutschen „Ausschließ­lichen Wirtschafts­zone“ (AWZ), dem Gebiet zwischen zwölf und 200 Seemeilen jenseits der deutschen Küste, obliegt dem Umwelt­ministerium (BMUB). Da sich die beiden Ministerien nicht einigen können, verwaist der Schutz der Meere seit Jahren im toten Winkel der Zuständigkeiten.

Anders als Irland, Spanien, Großbritannien und die Niederlande hat Deutschland bis heute keine einzige Schutzauflage für die Fischerei in marinen Natura 2000-Gebieten durchgesetzt. In ihrer Klage fordern der BUND und die weiteren Umweltorganisationen deshalb, den Einsatz umweltschädlicher Fischereimethoden wie Grundschleppnetze und Stellnetze nun endlich aus den Schutzgebieten zu verbannen.

Schweinswalen, Seevögeln und Riffen geht es zunehmend schlechter

Neben der Fischerei finden auch Sand- und Kiesabbau, der Bau von Offshore-Windkraftanlagen und die Suche nach Öl- und Gasvorkommen in den Schutzzonen statt. Die negativen Umweltfolgen sind den politisch Verantwortlichen bekannt: Der Zustand von wichtigen „Schutzgütern“ wie Schweinswalen, Seevögeln und Riffen verschlechtert sich, wie der aktuelle FFH-Bericht der Bundesregierung an die EU-Kommission beweist.

Formal sind 47 Prozent der Meeresfläche in deutschen Gewässern als Schutzgebiet ausgewiesen. Von den küstennahen Gewässern stehen 70 Prozent unter Schutz, der Schutzgebietsanteil in der deutschen AWZ beträgt über 30 Prozent.

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Quelle

BUND 2015

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