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UN-Kinderrechte nur auf dem Papier

Erstmals erkennt ein UN-Ausschuss die grundsätzliche Verantwortlichkeit von Staaten an, wenn die Klimakrise Auswirkungen auf Kinderrechte hat. Das ist gleichzeitig Meilenstein und Scheinerfolg. Von Elena Balthesen

Kinder auf der ganzen Welt werden den höchsten Preis für den Anstieg der globalen Temperaturen zahlen müssen, obwohl sie nicht dafür verantwortlich sind. Mindestens eine Milliarde Kinder sind aufgrund der Klimakrise „extrem gefährdet“, heißt es im ersten Klima-Risiko-Index für Kinder, den das UN-Kinderhilfswerk Unicef im August veröffentlichte.

Vor zwei Jahren hatten deshalb 15 Kinder zwischen acht und 16 Jahren, darunter die schwedische Aktivistin Greta Thunberg, eine Beschwerde beim „Ausschuss für die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen eingereicht.

Die Kinder aus zwölf Ländern warfen den Regierungen von Deutschland, Frankreich, Brasilien, Argentinien und der Türkei vor, durch ungenügende klimapolitische Maßnahmen gegen die UN-Kinderrechtskonvention zu verstoßen. Die Staaten hätten die Rechte von Kindern auf Leben, Gesundheit und intakte Kultur verletzt.

Die seit 1990 geltende Konvention wurde mittlerweile dreimal ergänzt, zuletzt durch das „Dritte Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren“, das 2014 in Kraft trat und auch von den fünf betroffenen Staaten ratifiziert wurde.

Diese Regelung ermöglicht es Kindern, sich bei einer Verletzung ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu beschweren. Das Gremium, bestehend aus 18 unabhängigen Expert:innen, bearbeitet die Beschwerde dann in mehreren Schritten. Am Ende steht bestenfalls eine unverbindliche Handlungsempfehlung an betroffene Staaten.

So weit ist es aber gar nicht gekommen. Der Ausschuss kam zwar in dieser Woche zu dem Schluss, dass zwischen den Handlungen der fünf Länder und dem mutmaßlichen schweren Schaden für Kinder bei Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze ein „ausreichender kausaler Zusammenhang“ bestehe. Damit wird die Beschwerde anerkannt.

Die nächste Hürde schafften die Kinder aber nicht. Das Komitee bestätigte vielmehr den Standpunkt der fünf Staaten, die Beschwerdeführenden hätten sich erst an ihre nationalen Gerichte wenden sollen. Falls diese Gerichte die Klagen nicht angemessen behandeln sollten, sei es möglich, sich wieder an die UN zu wenden.

In einem offenen Brief lobt der Ausschuss die Kinder als „mutig und zielstrebig“. Alles in allem sei die Beschwerde doch erfolgreich: Sie übe Druck auf Staaten und ihre Gerichte aus und sende ein wichtiges Signal.

Außerdem bestätigt der offene Brief, dass der UN-Ausschuss Fälle behandeln kann, in denen Kinder in einem Land von Schäden durch die Emissionen eines anderen Landes betroffen sind. „Wir hoffen, ihr seid von den positiven Aspekten dieser Entscheidung gestärkt und handelt weiter lokal gegen die Klimakrise“, heißt es am Ende des Briefes.

Hier können Sie den Bericht weiterlesen

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Elena Balthesen) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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