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TU Bergakademie Freiberg

© TU Bergakademie Freiberg | Anzahl der Vertragsstaaten von 1971 bis heute laut rsis.ramsar.org

„Vorreiter für internationalen Naturschutz“

Ramsar-Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete seit 50 Jahren erfolgreich

Die sogenannte Ramsar-Konvention war 1971 ein Durchbruch für das internationale Naturschutzrecht. Insbesondere für den Erhalt von Seen, Sümpfen und Mooren als Lebensraum für Wasser- und Watvögel hat sich der völkerrechtliche Vertrag, der sich am 2.2.2021 zum 50ten Mal jährt, als sehr wirksam erwiesen. Das konstatieren Geoökologe Prof. Jörg Matschullat und der Experte für Umweltrecht, Dr. Maximilian Wormit von der TU Bergakademie Freiberg in einem Expertenstatement.

Den Wissenschaftlern zufolge zeugt schon die Anzahl der teilnehmenden Nationen vom Erfolg des Übereinkommens: Der Vertrag wurde 1971 im iranischen Ramsar beschlossen und bis heute von 171 Vertragsstaaten anerkannt. „Jeder Vertragsstaat bezeichnet geeignete Ökosysteme zur Aufnahme in eine Liste international bedeutender Feuchtgebiete und übernimmt damit eine besondere Verantwortung für deren Erhaltung, Förderung und ausgewogene Nutzung. Das schließt auch die Bereitschaft zur internationalen Kooperation, etwa durch den Austausch von Daten und Publikationen ein“, erklärt Dr. Maximilian Wormit die rechtlichen Grundlagen des Beschlusses. Rückblickend bescheinigen die Wissenschaftler der TU Bergakademie Freiberg dem Übereinkommen damit eine Vorreiterrolle für das Naturschutzrecht: „Die Konvention war Impulsgeber für den Abschluss zahlreicher weiterer naturschutzvölkerrechtlicher Abkommen und hat insbesondere das europäische Habitatschutzrecht nachhaltig geprägt“, so Dr. Maximilian Wormit.

Weicher Regelungsansatz ist Schwachstelle und Erfolgsfaktor zugleich

Konkrete Verpflichtungen werden den teilnehmenden Staaten nicht auferlegt. „Dieser „weiche“ Regelungsansatz ist eine Schwachstelle doch zugleich einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren der Ramsar-Konvention. Die detaillierte Ausgestaltung des Schutzes der Feuchtgebiete wird den beteiligten Staaten überlassen, was die Kompatibilität mit den unterschiedlichsten nationalen Standards des Naturschutzes gewährleistet“, so der Umweltrechtsexperte weiter. Mit der aktuell geplanten Anpassung der Kriterien an die Schutzkategorien der Weltnaturschutzorganisation IUCN, soll die Integration von Ramsar-Gebieten in nationale Gesetze verbessert werden. „In der Folge würde dies auch bedeuten, dass Verstöße gegen die Konvention künftig rechtlich geahndet werden können, was zu begrüßen ist“, erklärt Dr. Maximilian Wormit. 

Klimawandel: Wald- und Grasgebiete müssen besser geschützt werden

„Erfreulicherweise hat sich der Fokus der Ramsar-Konvention in den vergangenen 50 Jahren deutlich erweitert“, ergänzt Geoökologe Prof. Jörg Matschullat. Während in den Anfangsjahren ausschließlich Gebiete auf der Liste standen, die Zugvögel auf der Reise vom Sommer-zum Winterquartier zurücklegen, werden heute weit über 2.000 wasserreiche Landschaften geschützt. Allein in Deutschland umfasst die Liste 34 Gebiete; von den Küsten an Nord- und Ostsee bis zu Seen und Flüssen im südlichen Alpenraum; von der Peitzer Teichlandschaft bei Cottbus im Osten bis zum Naturschutzgebiet Staustufe Schlüsselburg bei Kalkar im Westen.

„Feuchtgebiete sind nicht nur Lebensraum für bedrohte Pflanzen- und Tierarten, sondern haben zudem eine große Bedeutung für die Speicherung von Treibhausgasen sowie von Grundwasservorräten. Die Ramsar-Konvention hat diesbezüglich einen wesentlichen Beitrag zum Schutz vor dem menschengemachten Klimawandel geleistet. Wald- und Grasländer sind ebenso bedeutend – und nehmen weltweit viel größere Flächen ein. Auch deshalb bedarf es heute weiterer Maßnahmen zum konsequenten Schutz aller Ökosysteme“, plädiert Prof. Jörg Matschullat.

Quelle

TU Bergakademie Freiberg 2021

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