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3. Photovoltaik-Ausschreibungsrunde: Einheitspreis bei 8,00 Cent pro Kilowattstunde

Der Wert liegt fast einen halben Cent unter dem Einheitspreis, der in der zweiten Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ermittelt worden ist. Ein Nachrückverfahren war nicht notwendig. Die erfolgreichen Bieter haben nun 24 Monate Zeit, ihre Solarparks zu realisieren.

Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch den Einheitspreis für die dritte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Er liegt bei 8,00 Cent pro Kilowattstunde – nach 8,49 Cent pro Kilowattstunde in der zweiten Runde. Alle bezuschlagten Gebote, sofern sie die Zweitsicherheit fristgerecht hinterlegt haben, erhalten nun diesen Preis für den eingespeisten Solarstrom.

Ein Nachrückverfahren war nicht notwendig. Dies wäre nur zum Zuge gekommen, wenn Bieter mit insgesamt mehr als 30 Megawatt der bezuschlagten Gebotsmenge keine Zweitsicherheit hinterlegt hätten. Insgesamt hatte die Bundesnetzagentur in der dritten Ausschreibungsrunde 43 Zuschläge mit einem Gesamtvolumen von 204 Megawatt verteilt, darunter auch an drei Gebote von Privatpersonen, zwei von eingetragenen Genossenschaften und drei von Gesellschaften bürgerlichen Rechts. „Der nunmehr erzielte Zuschlagswert liegt deutlich unter dem Wert der zweiten Runde. Daran zeigt sich der starke Wettbewerb um die Förderung von Freiflächenanlagen. Erfreulich ist, dass sehr unterschiedliche Akteure einen Zuschlag erhalten haben, auch Privatpersonen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Nach der vorläufigen Auswertung der Bundesnetzagentur lagen die Gebote in der dritten Runde zwischen 0,09 Cent und 10,98 Cent pro Kilowattstunde. Damit habe sich wie schon in der zweiten Runde gezeigt, dass beim Einheitspreisverfahren Gebote abgegeben würden, die nicht den wahren Grenzkosten für Freiflächenanlagen entsprechen. „Jedoch hatten diejenigen Gebote mit Gebotswerten, die offensichtlich unter den Grenzkosten lagen, auf Grund ihrer insgesamt geringen Gebotsmenge keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis“, schreibt die Behörde in ihren vorläufigen Auswertung. In der zweiten Runde lag das niedrigste Gebot sogar bei 0,01 Cent pro Kilowattstunde.

Bei der Umstellung der Förderung erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen, die im Zuge der diesjährigen EEG-Novelle verankert werden soll, setzt das Bundeswirtschaftsministerium auf das pay-as-bid-Verfahren zur Preisermittlung. Bei dieser Form erhalten erfolgreiche Bieter für den Solarstrom den von ihnen gebotenen Wert.

Die vierte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat den Stichtag 1. April. Voraussichtlich im Februar wird die Bundesnetzagentur die entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Die ausgeschriebene Menge liegt dann bei 125 Megawatt. Insgesamt sollen in diesem Jahr erneut drei Ausschreibungen erfolgen mit einem Gesamtvolumen von gerade einmal 400 Megawatt. 2015 waren es noch 500 Megawatt – allerdings ist bislang keine der bezuschlagten Photovoltaik-Anlagen ans Netz gegangen. Angesichts des ermittelten Einheitspreises in der dritten Runde dürfte die Realisierung dieser Freiflächenanlagen ebenfalls kaum in Kürze erfolgen. Die erfolgreichen Bieter haben jedoch auch 24 Monate Zeit. „Wir werden genau beobachten, ob die Anlagen zu diesem Förderniveau auch tatsächlich gebaut werden“, erklärte auch Homann nach der Bekanntgabe des Einheitspreises.

Quelle

pv-magazine.de | Sandra Enkhardt 2016

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