‹ Zurück zur Übersicht
Fotolia.com | Coloures-pic

© Fotolia.com | Coloures-pic

Geflüchtete arbeiten gemeinnützig bereits in 75 Berliner Unterkünften

Noch nie nahmen so viele Geflüchtete in Berlin gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten wahr. Derzeit sind 3.925 Menschen nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz in Beschäftigung.

Soeben hat der Senator für Gesundheit und Soziales Mario Czaja gemeinsam mit Petra Densborn vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland (CJD) in der Notunterkunft am Groß-Berliner Damm das Modell der Gemeinnützigen Arbeit für Flüchtlinge vorgestellt.

Senator Mario Czaja erklärt: „Mit den Arbeitsgelegenheiten bieten wir den Flüchtlingen nicht nur sinnvolle Beschäftigung. Sie geben ihnen Gelegenheit, bei der Arbeit die Sprache zu lernen, Kontakte herzustellen, auch über die eigene Unterkunft hinaus. Begegnungen in die Stadtgesellschaft hinein sind wichtig, damit die Prozesse der Integration gelingen können. Unterstützt wird ebenso eine spätere Überleitung und Vermittlung zu den Jobcentern. So profitieren am Ende von den gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende alle Seiten.

Es ist erfreulich, dass sich immer mehr Flüchtlinge für Arbeitsmöglichkeiten interessieren und gleichzeitig über das Landesamt für Gesundheit und Soziales so viele Beschäftigungsstellen wie noch nie bewilligt werden konnten. Der überwiegende Teil der Asylbewerber ist in einer Unterkunft tätig. Wir wollen nun die Arbeitsgelegenheiten in gemeinnützigen Vereinen ausweiten und künftig auch in kommunalen Unternehmen einrichten.“

Von den fast 4.000 Flüchtlingen, die derzeit in gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten beschäftigt sind, arbeiten 3.510 in Unterkünften und 415 in gemeinnützigen Vereinen. Derzeit machen 75 Unterkünfte – damit die Hälfte der Berliner Unterkünfte – mit durchschnittlich 25 Arbeitsstellen von der Möglichkeit Gebrauch, Asylsuchende in gemeinnütziger Arbeit zu beschäftigen. Die Tätigkeiten liegen vorrangig in den Bereichen Hauswirtschaft, Küche, Reinigung, Sprachmittlung, aber auch bei der Betreuung von Kindern und Senioren sowie der Unterstützung in gemeinnützigen Vereinen.

Die Flüchtlinge erhalten eine Aufwandsentschädigung von 1,05 € je Stunde, die vom LAGeSo gewährt und auch dort ausgezahlt wird. Die Arbeitszeit soll möglichst zwischen 6 und 8 Stunden täglich betragen. Sie soll im Monat nicht über 80 Stunden hinausgehen. Damit können die Beschäftigten einen Betrag von höchstens 84,- € monatlich erreichen.

Der Träger CJD betreibt insgesamt fünf Notunterkünfte in Berlin und ist als Anbieter gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten besonders aktiv. Der CJD bietet derzeit in der Notunterkunft am Groß-Berliner Damm 59 rund 60 Bewohnerinnen und Bewohnern Beschäftigung solche Arbeitsgelegenheiten. Mehr als 500 Menschen leben derzeit in der Unterkunft.

Quelle

Berlin.de 2016

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren