‹ Zurück zur Übersicht
Depositphotos | anobis

© Depositphotos | anobis

Kriminelle Organisationen sind für gefährliche Umweltverbrechen verantwortlic

Ein neuer Report von Eurojust, der EU Agentur für justizielle Zusammenarbeit, enthüllt, dass die Mafia und andere kriminelle Organisationen für grenzüberschreitende Umweltverbrechen verantwortlich sind  

Trotz der enormen Profite die durch diese Verbrechen erzielt werden(geschätzt 30-70 Milliarden US Dollar pro Jahr. Quelle: OECD), zeigen Statistiken, dass Umweltkriminalität selten von nationalen Behörden belangt wird. Die Zahl der Fälle, die Eurojust zugewiesen werden, ist gering. Dabei ist eine grenzübergreifende Herangehensweise von Nöten, wie Eurojust bei einem Briefing in Brüssel am 21. November erklärt hat.

Umweltkriminalität beeinträchtigt die gesamte Gesellschaft: die Gesundheit von Menschen und Tieren, sowie die Qualität von Luft, Wasser und Erde. Die lange Liste von Umweltverbrechen beinhaltet:

  • Den illegalen Export von gefährlichem Müll in Drittstaaten aus Italien und Irland
  • Die Verschmutzung von Gewässern in Griechenland, Ungarn und Schweden
  • Den illegalen Export von Vogeleiern und Affen

Dieser erste Eurojustbericht zu Umweltverbrechen befasst sich hauptsächlich mit drei Themen:

  1. Handel mit bedrohten Arten,
  2. Illegaler Handel mit Müll, sowie
  3. Verschmutzung von Gewässern. Der Report behandelt nationale Vollstreckungsmechanismen, Zugang zu Kompetenzen, sowie potenzielle Lösungsansätze für existierende Probleme.

Ergebnisse:

  • Die Erlöse aus Umweltverbrechen sind extrem hoch, die Strafen hingegen gering
  • Über die Zusammenhänge zwischen kriminellen Organisationen und dem illegalen Handel von Müll wird nicht hinreichend berichtet, oder sie werden gar nicht erst recherchiert.
  • Es mangelt an Kooperation zwischen kompetenten nationalen und internationalen Behörden, z.B. erhalten Staatsanwälte manchmal nicht die nötigen Informationen vom Zoll oder Veterinärämtern.
  • Nationale Behörden scheitern weitgehend daran, Kriminalfälle grenzübergreifend anzugehen.
  • Die Umsetzung von EU-Legislation unterscheidet sich von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat. Dies hindert eine harmonisierte und grenzübergreifende Herangehensweise gegen Umweltverbrechen.
  • Einigen Mitgliedsstaaten fehlen angemessene organisatorische Strukturen, z.B. der Umwelt gewidmete Polizeieinheiten oder Staatsanwälte. Schweden, Großbritannien und die Niederlande haben solch spezialisierte Staatsanwälte. 

Lösungen:

  • Einsicht ist essenziell im Kampf gegen Umweltverbrechen. Die Ermittlungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten müssen verbessert werden und eine Herangehensweise entwickelt werden, in der verschiedene Behörden besser kooperieren, sowie ihr Wissen teilen.
  • Eurojust sollte früher in die Koordination von Ermittlungen einbezogen werden. Zudem sollten die Werkzeuge von Eurojust, wie z.B. Kooperationstreffen, systematischer eingesetzt werden, damit Umweltverbrechen in Zukunft effektiver bekämpft werden können.

Report-Download: „Strategic Project on Environmental Crime“

Quelle

EUROJUST 2014

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren