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Noch ein Milliarden-Rabatt bei der EEG-Umlage

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Versteckt in mehr als dreihundert Seiten Gesetzestext erlässt die Koalition Großunternehmen Milliarden-Nachzahlungen bei der EEG-Umlage zur Finanzierung der Energiewende. Kritiker sprechen von einer Amnestie, die Regierung verteidigt sich mit Arbeitsplätzen und dem Schutz vor Abwanderung.

Bis zur Seite 165 der Vorlage muss man blättern – und vor allem wissen, was es bedeutet. Dort wird der Absatz 5 des Paragrafen 104 des geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem Jahr 2017 aufgehoben und der eher kurze Absatz mit einer langen Neufassung im gestern vom Bundestag verabschiedeten EEG 2021 ersetzt.

In den tausend Zeichen des neuen Paragrafen 5 ist, für Außenstehende kaum verständlich, von einem Streit oder einem Leistungsverweigerungsrecht die Rede. Gegenüber stehen sich wohl Stromversorger auf der einen und Netzbetreiber auf der anderen Seite.

Die neue Regel im Absatz 5 könnte für einige große Unternehmen aber Millionen Euro wert sein, manche Schätzung geht sogar weit in die Milliarden. Im Kern geht es dabei um sogenannte „Kraftwerksscheiben“:

Was Solarstromerzeugern bis heute weitgehend verwehrt wird, hatten Industrieunternehmen und deren Stromversorger etwa ab 2012 für sich entdeckt: Die damalige Novelle des EEG schuf ihrer Ansicht nach die lukrative Möglichkeit, ein Kraftwerk in einzelne Erzeugungs-„Scheiben“ aufzuteilen und die jeweilige Stromerzeugung an auch weiter entfernte Großabnehmer zu verpachten.

Die Großabnehmer versorgten sich dann aus diesem „Kraftwerksteil“ selbst mit Strom und wurden so – als stünde das Industriekraftwerk quasi auf dem Betriebsgelände – zu Stromeigenversorgern. Dann, nahmen sie an, sei auch keine EEG-Umlage zu entrichten.

Zu den Nutznießern eines solchen Konstrukts sollen zum Beispiel Daimler, Evonik und Bayer gehören. Die nicht gezahlten Summen verteuerten die EEG-Umlage besonders für Haushalte und Gewerbetreibende, die ohnehin schon die zur selben Zeit eingeführten Strompreisrabatte für energieintensive Unternehmen zu tragen hatten.

Diese Entlastungen belaufen sich zurzeit auf etwa 4,5 Milliarden Euro jährlich und werden durch ein Gesetz mit dem unverfänglichen Namen „Besondere Ausgleichsregelung“ gewährt.

Amnestie für Nicht-Zahler

Zurück zu den „Scheiben“: 2014 wurde mit der nächsten EEG-Novelle die Möglichkeit, sich de facto übers Stromnetz und hunderte Kilometer Entfernung „eigenzuversorgen“, eingedämmt und die noch heute gültige Bestimmung geschaffen, dass eine Anlage zur Eigenversorgung (und mit EEG-Erlass) mindestens in Sichtweite des Großverbrauchers stehen muss, juristisch nennt sich das „unmittelbarer räumlicher Zusammenhang“. Natürlich wurde den bis 2014 geschaffenen „Scheiben“-Konstrukten Bestandsschutz gewährt.

Diese rechtlich fragwürdige Praxis war der Bundesnetzagentur sowie den großen Netzbetreibern, die das EEG-Konto zu verwalten haben, ein steter Dorn im Auge. Sie konnten sich aber aufgrund einer unübersichtlichen Rechtslage und gewiefter Anwaltskanzleien lange nicht entscheidend durchsetzen.

Hier können Sie den Bericht weiterlesen

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2020 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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