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Photovoltaik (PV) ohne Finanzamt

PV-Betreiber als Unternehmer: Gewerbliches Einkommen oder Liebhaberei?

Durch die überzogenen Absenkungen der EEG-Vergütung ist der gewerbliche Betrieb von PV-Anlagen oft nicht mehr wirtschaftlich. Dies beweist der dramatische Rückgang des PV-Zubaus um -80% in den letzten beiden Jahren. Die private Nutzung des PV-Stroms als Eigenverbrauch spart jedoch Stromkosten, so dass private PV-Anlagen weiterhin finanziell sehr attraktiv sind und insbesondere vor steigenden Strompreisen schützen. Dass der gewerbliche Teil der Stromerzeugung in vielen Fällen keinen Totalgewinn mehr erwarten lässt, eröffnet eine neue Freiheit: die Realisierung der PV-Anlage ohne Finanzamt! Für Bürgerinnen und Bürger wird die Solarstromerzeugung dadurch noch einfacher, denn der lästige Aufwand mit den Steuererklärungen lässt sich bei geschickter Planung drastisch vereinfachen oder ganz vermeiden. Während derzeit noch viele Solarfachbetriebe falsch beraten und Finanzämter PV-Betreiber ertragsteuerlich falsch einstufen hilft der Verein Sonnenkraft Freising mit einem Excel-Formulargenerator zur Anzeige der PV-Anlage beim Finanzamt.

Solarstrom vom eigenen Dach ist mit Herstellkosten von rund 15 Ct/kWh deutlich billiger, als der Haushaltstromtarif des Energieversorgers von oft über 25 Ct/kWh (jeweils brutto, Stand Juli 2015). Das macht die Eigenversorgung aus Photovoltaik (PV) auf dem Eigenheim attraktiv. PV-Anlagen auf typischen Einfamilienhäusern, Doppel- und Reihenhäusern sind in der Regel kleiner als 10 kWp, so dass dort auch keine EEG-Umlage für den Eigenverbrauch zu zahlen ist. Beim Eigenverbrauch aus kleinen, privaten PV-Anlagen kann also eine Einsparung von über 10 Ct/kWh erreicht werden. Mit zukünftig steigenden Strompreisen wird diese Einsparung jährlich größer, wenn die Investition abgeschlossen ist.

Der Stromüberschuss, der selbst nicht verbraucht werden kann, wird – voraussichtlich über 20 Jahre – an den Netzbetreiber geliefert und von diesem mit dem Einspeisetarif nach EEG vergütet. Doch nach den EEG-Novellen der Bundesregierung ist diese Einspeisevergütung in vielen Fällen bei privaten Kleinanlagen nicht mehr kostendeckend: die Gestehungskosten für den Solarstrom betragen einschließlich Investition, Finanzierung, Wartungs- und Reparaturkosten über 20 Jahre häufig ca. 13 Ct/kWh (netto) bzw. ca. 15 Ct/kWh (brutto). Die Einspeisevergütung beträgt aber im Juli 2015 nur noch 12,37 Ct/kWh (Anlagen bis 10 kWp, netto). Die Differenz aus Vergütung und Gestehungskosten ist negativ, wenn mit typisch rund -1 Ct/kWh auch nur geringfügig. Da Einspeisetarif und Gestehungskosten (weitgehend) feststehen, wenn die Anlagen gebaut ist, ist die (kleine) Deckungslücke gut prognostizierbar. PV-Betreiber, die heute eine PV-Anlage errichten, Überschüsse ins Netz einspeisen – und somit Strom für alle Verbraucher billiger machen („Merit Order Effekt“) – verdienen an den Überschüssen nichts! Im Gegenteil: sie geben den Strom der Allgemeinheit billiger her, als sie selbst dafür zahlen.

Im Gegensatz zur früher üblichen Volleinspeisung ins Netz ist heute für die Wirtschaftlichkeitsprognose einer PV-Anlage komplexer. Einerseits ist die „gewerbliche Stromlieferung“ an den Netzbetreiber zu berücksichtigen, und andererseits die „private Stromkosteneinsparung“. Der finanzielle Vorteil aus den eingesparten Stromkosten von anfangs ca. 10 Ct/kWh überwiegt die Verluste aus der Stromlieferung an den Netzbetreiber häufig bei weitem, so dass sich die Investition in eine private PV-Anlage nach wie vor als finanziell sehr attraktiv darstellt. Die „Gesamtrendite“ hängt dabei natürlich stark von den zukünftigen Strompreisanstiegen ab: je höher die Differenz aus den Haushaltsstrompreisen und den Gestehungskosten wird, desto höher die Einsparung. Die tatsächliche Rendite vorherzusagen ist deutlich schwieriger als früher, da sich die (eingesparten) Haushaltsstrompreise und die Eigenverbrauchsquote durch geändertes Verbrauchsverhalten, Elektromobilität und Stromspeicher ändern können und auch noch ggf. die Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch in Abhängigkeit von der Umsatzsteuerwahl zu berechnen ist. Zahlreiche Berechnungsbeispiele zeigen, dass die „Rendite“ durchaus im hohen einstelligen Prozentbereich liegen kann. Photovoltaik kann in Zeiten der Finanzkrise als sichere Sachwertanlage betrachtet werden, denn Strom wird zu allen Zeiten gebraucht.

Der Verein Sonnenkraft Freising e. V. möchte zukünftigen PV-Betreibern die Auseinandersetzung mit dem Steuerthema und dem Finanzamt erleichtern stellt nun einen Excel-Fromulargenerator zur Verfügung, mit dem die PV-Gestehungskosten berechnet werden können. Wenn diese höher sind, als der Einspeisetarif (und sofern der Strom nicht auch anderweitig mit Gewinn an Dritte verkauft wird), wird die PV-Anlage aus steuerlicher Sicht keinen Totalgewinn erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht aus dem Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber ist somit zu verneinen, die Anlage muss vom Finanzamt steuerlich als „Liebhaberei“ eingestuft werden und ist ertragssteuerlich somit nicht relevant. Somit sind keine „Einnahmen-Überschuss-“ bzw. „Gewinn-/Verlust-Rechnungen“ zu erstellen und für das PV-Unternehmen muss keine Anlage GSE bei der Einkommensteuererklärung abgegeben werden.

Auch wenn kein Gewinn mit dem Verkauf des Stroms erzielt wird, wird der PV-Betreiber Unternehmer: „Unternehmer ist, wer eine gewerbliche (…) Tätigkeit selbständig ausübt. (…) Gewerblich (…) ist jede nachhaltige [Anm.: dauerhafte] Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (…)“ (UStG. §2 Abs. 1). Somit unterliegt der PV-Betreiber generell der Umsatzsteuerpflicht – allerdings werden PV-Betreiber (die sonst KEIN Unternehmer sein dürfen!) in der Regel „Kleinunternehmer“ (Umsatz kleiner als 17.500 Euro pro Jahr) und können daher bezüglich der Umsatzsteuer wählen, ob sie als Kleinunternehmer (ohne Vorsteuererstattung bzw. Umsatzsteuerpflicht) eingestuft werde oder zum Umsatzsteuer „optieren“ wollen. An diese Wahl ist der PV-Betreiber 5 (Kalender-)Jahre gebunden. Achtung: der Korrekturzeitraum für die Umsatzsteuerrückabwicklung ist 5 monatsgenaue Jahre, es macht also Sinn, ggf. sicherheitshalber erst im 7. Kalenderjahr zur Kleinunternehmerregelung zurück zu wechseln, falls man anfangs zur Umsatzsteuer optiert hat.

Wenn die zukünftigen PV-Betreiber alle Angaben im Exceltool eingetragen haben, kann das Formular ausgedruckt und ggf. dem Finanzamt übermittelt werden – sofern mit dem PV-Betrieb kein Gewinn erzielt wird. Wer zur Umsatzsteuer optiert, muss dies innerhalb der vorgeschriebenen Fristen ans Finanzamt melden. Wer mit der PV-Anlage ganz „frei“ vom Finanzamt sein will und weder Gewinn macht, noch von der Vorsteuererstattung Gebrauch machen will, kann das Formular als „Anzeige“ an das Finanzamt ggf. erst mit der nächsten Steuererklärung einreichen oder das Formular zur eigenen Absicherung einfach zu den Unterlagen nehmen.

Solarstromanlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch sind in aller Regel finanziell höchst attraktiv. Der Solarstrom vom eigenen Dach kann als wichtiger Baustein für die Altersvorsorge angesehen werden. Wichtig ist eine gute Qualität der Komponenten und einwandfreie handwerkliche Verarbeitung von einem seriösen Solarfachbetrieb. Denn je länger die PV-Anlage gute Erträge bringt – 30, 40 Jahre oder mehr – desto höher die Strompreiseinsparungen. Nach Erfahrungen des Vereins Sonnenkraft Freising wurden in den vergangenen Monate so manche PV-Anlagen nicht gebaut, weil Eigenheimbesitzer den bürokratischen Aufwand gescheut haben. Der Verein zeigt, dass dieser gar nicht erforderlich ist und Solarstromanlagen unbürokratisch auch „ohne Finanzamt“ realisiert werden können.

ANLAGEN:


Mitglieder des Vereins Sonnenkraft Freising oder sonstiger Solarvereine und –Verbände (z. B. www.solarinitiativen.de; SFV, DSC, DGS…) erhalten die Exceltabelle kostenlos. Bitte nennen Sie in der Anforderungsemail den Verein und Ihre Mitgliedsnummer an. Andernfalls bitten wir um eine angemessene Spende für die Arbeit des Vereins Sonnenkraft Freising e. V. auf das Konto (IBAN) DE72700510030000003509, (BIC) BYLADEM1FSI bei der Sparkasse Freising.

Die Exceltabelle zu diesem Formular kann angefordert werden bei: pv-ohne-fa@sonnenkraft-freising.de.

Quelle

Verein Sonnenkraft Freising e. V. 2015

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