RWE-E.ON-Deal: Klage von Naturstrom & Co gegen die Europäische Kommission
Zusammen mit 10 weiteren Energieversorgern hat die Naturstrom AG Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht, gegen den geplanten „Zusammenschluss“ von RWE und E.ON. Die Klage richtet sich allerdings nicht gegen die Konzerne selbst, sondern gegen die Europäische Kommission, die den Plänen der Unternehmen im letzten Jahr grünes Licht gegeben hatte.
Aus Sicht der Kläger hat sich die Kommission mit dem Durchwinken des Deals vom Ziel des fairen Wettbewerbs im deutschen und europäischen Energiemarkt verabschiedet.
Im März 2018 hatten RWE und E.ON, zwei der größten deutschen und europäischen Energiekonzerne bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Was sich unscheinbar anhörte, war jedoch nichts anderes als der Anfang eines Prozesses, der in einer Monopolisierung des deutschen Energiemarktes enden könnte.
Die vom Handelsblatt als „Megadeal“ bezeichnete Übereinkunft beider Unternehmen sieht vor, dass E.ON größtenteils die vormalige RWE-Tochter Innogy übernimmt samt RWE’s konventionelle Kraftwerke. Lediglich die Erneuerbare-Energien-Sparte verbleibt bei RWE, auch die EE-Sparte von E.ON wechselt zu RWE und zusätzlich erhält RWE Anteile an E.ON.
Beide Konzerne haben den Entschluss gefasst, ihre Konkurrenz aufzugeben und den Markt schlicht und einfach zwischen sich aufzuteilen, zum Leidwesen der Stromkund*innen und v.a. kleinerer alternativer Energieversorger, wie der Naturstrom AG, die deswegen Klage einreichten.
Diese Klage ist auch für den Ausbau der Erneuerbaren Energien von besonderer Bedeutung, schließlich haben sich E.ON und RWE in der Vergangenheit kaum für die Ausbau der Erneuerbaren engagiert, sondern sich vehement dagegen zu Wehr und weiter auf fossile Energien gesetzt, bis heute. RWE hält nach wie vor am Tagebau Hambach fest, dem noch weitere Dörfer und Waldstücke zum Opfer fallen sollen.
2016 befanden sich lediglich 5,4% der erneuerbaren Energiekapazitäten in Deutschland im Besitz der großen 4 (RWE, E.ON, Vattenfall EnBW). Die Energiewende, der große Ausbau-Boom der Erneuerbaren war geprägt von anderen Akteuren und die haben sich häufig gegen enorme Widerstände der großen 4 durchsetzen müssen, bspw. im Bereich der Netzanschlussbedingungen, um Zugang zu den Konzerneigenen Verteilnetzen (der großen 4) zu erhalten.
Nun fürchten diese kleineren Unternehmen, die bisher gemeinsam mit den Bürger*innen einen großen Beitrag für die Innovationen und Investitionen in Erneuerbare Energien geleistet haben, dass sie durch den Megadeal und die wahrscheinlich daraus erwachsende Monopolmacht unter die Räder kommen.
Es ist kein Wunder, dass die EU-Kommission den Konzernen die Erlaubnis erteilt hat, denn schließlich hat sie keinerlei Ziel vorgegeben, den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 100% zu beschleunigen, sondern stützt weiterhin die fossile und atomare Stromerzeugung, wie sie gerade von RWE und E.ON in ganz Europa betrieben wird.
Dem Klageverfahren von Naturstrom und anderen kommt demnach eine sehr hohe Bedeutung zu, eben nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Energiemarktes, sondern auch für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, dessen Bürgerbeteiligung und damit für den Klimaschutz.
So sagt auch Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG : „Wir und andere haben jahrelang gegen die alten Monopole und zentralen Strukturen mit umweltschädlichen Großkraftwerken gekämpft. Wir sind unseren Weg gegangen, setzen konsequent auf Erneuerbare Energien und dezentrale Strukturen und bilden damit das Gegenmodell zu den Geschäftsmodellen, mit denen RWE und E.ON reich geworden sind.“
Laut Banning werde es immer deutlicher, „dass die Geschäftsmodelle von RWE und E.ON nicht mehr funktionieren werden. Also nutzen diese ihre noch vorhandene politische wie wirtschaftliche Macht, um über eine Neuordnung des Marktes ihre Pfründe zu sichern.“
Quelle
Hans-Josef Fell 2020 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG