Verbraucherschutz: Solidarfonds „Nullverbrauch“ eröffnet
Gemeinsam gegen die Abrechnung von Null-/Minderbezügen von PV-Anlagen zur Wehr setzen.
Betreiber von Solaranlagen mit Volleinspeisung werden seit längerer Zeit vom Stromversorger aufgefordert, einen extra Grundversorger-Vertrag abzuschließen. Denn bei Dunkelheit könnten einige Wechselrichter, die Anlagenüberwachung und andere Komponenten der Solaranlage im Standby-Betrieb Strom verbrauchen. Die eventuelle Strommenge müsse – so der Stromversorger – zwingend erfasst werden. In Rechnung gestellt werden neben den Zählerkosten, dem Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde auch eine deftige Grundgebühr.
Schnell kommen dadurch Rechnungsbeträge von ca. 100 € jährlich zusammen – und das auch dann, wenn keine einzige Kilowattstunde verbraucht wird. Wer widerspricht, erhält Mahnungen und nicht selten Sperrandrohungen zum PV-Anschluss.
Soweit die seit längerem bekannte und schon oft dargestellte Ausgangssituation.
Kaum ein Betroffener hat sich bisher gegen die Abrechnung der Null-/minimalen Strombezüge von PV-Anlagen gerichtlich zur Wehr gesetzt. Für jeden Einzelnen ist das Prozessrisiko angesichts der verhältnismäßig geringen Beträge zu hoch. Denn bereits die gesetzlich festgelegten Kosten von Anwälten und Gericht übersteigen bei wenigen hundert Euro Streitwert schnell die streitige Forderung. Wer nur für seinen individuellen Einzelfall einen Prozess führt, geht ein unverhältnismäßig großes Risiko ein und zahlt möglicherweise drauf.
Hier soll nun Hilfe angeboten werden. Die Rechtsanwaltskanzlei NUEMANN + SIEBERT LLP hat einen „Solidarfonds Nullverbrauch“ eingerichtet. Sie plant folgendes Vorgehen:
Auf Grundlage des Fonds sollen den Einzahlern praktische Informationen zum Umgang mit Forderungen, zur Zurückweisung der Sperrungen, zum Verhalten bei Mahnbescheiden und zum Umgang mit einer Klage über
Mustertexte und eine Hotline angeboten werden. Außerdem will die Rechtsanwaltskanzlei NUEMANN + SIEBERT LLP in mindestens einem ausgewählten Fall die Vertretung in einem Musterverfahren übernehmen, auf dessen Ergebnis sich alle Beteiligten berufen können.
Wer mitmachen möchte, muss einen Einzelbeitrag von 90,29 Euro beisteuern. Die Einzelbeträge will die Kanzlei Nümann erst dann einziehen, wenn der Solidarfonds mit mindestens 100 Beteiligten zustande kommt.
Informationen zu den Bedingungen und zur Anmeldung findet man auf der neu eingerichteten Homepage der Kanzlei Nümann http://www.nullverbrauch.de/
Der SFV, die DGS und der DSC begrüßen das Konzept des „Solidarfonds Nullverbrauch“ ausdrücklich und sind bereit,
Empfehlungen zur Auswahl der Musterverfahren und zu notwendigen Mustertexten und Erstinformationen einzubringen.
Bitte informieren Sie den SFV per Email, wenn Sie sich an dem Solidarfonds beteiligen.