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CETA tritt in Kraft: Mehr billiges Fleisch für Europa

20.140 Tonnen Fleisch aus Kanada ab 2017: Ernsthafte Gefahr für kleinbäuerliche Betriebe in Europa – TTIP durch Trump wahrscheinlich gescheitert: US-Firmen werden versuchen, über CETA in den EU-Markt zu drängen.

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V. klärt in seinem E-Book über Chancen und Risiken des Freihandelsabkommens auf. Am 30. Oktober ging ein wahrer Verhandlungsmarathon zu Ende: Vertreter der Europäischen Union und der kanadische Premierminister Justin Trudeau unterzeichneten das Freihandelsabkommen CETA. Damit werden die Teile des Vertrages, welche nur die EU-Ebene betreffen, voraussichtlich Anfang 2017 in Kraft treten. Vorher muss allerdings noch das Europäische Parlament der vorläufigen Anwendung von CETA zustimmen, was höchstwahrscheinlich im Dezember dieses Jahres oder Anfang 2017 der Fall sein wird.

Zollkontingente für Rind-und Schweinefleisch werden stark ausgeweitet

Ab 2017 werden jedes Jahr die Fleischmengen erhöht, die zollfrei aus Kanada importiert werden dürfen, wie Anhang 2 A des CETA – Vertrages vorsieht. „Im sechsten Jahr sind dann bereits für 45.840 Tonnen Rindfleisch und ganze 75.000 Tonnen Schweinefleisch keine Zölle mehr fällig“, erklärt Mathis Ruff, Vorsitzender des Berufsverbands der Rechtsjournalisten e.V. (BvDR e.V.).

Günstiges Fleisch wird zur Konkurrenz für europäische Produzenten

Dieses Fleisch wird durch den Wegfall der Zölle in der Regel günstiger sein als Erzeugnisse europäischer Hersteller, da kanadische Fleischproduzenten Tiere häufig in ertragreichen Großbetrieben halten. Dadurch können europäische Konsumenten günstigeres Rind- und Schweinefleisch kaufen. Allerdings besteht für europäische Fleischproduzenten die Gefahr, dass ihre Umsätze aufgrund der Konkurrenz aus Kanada sinken. Besonders für kleinere, bäuerliche Betriebe kann die Konkurrenz von der anderen Seite des Atlantiks zu einer ernsthaften Gefahr werden.

US-amerikanische Konzerne können über CETA in die EU drängen

Mit der Wahl von Donald Trump am 9. November 2016 gilt das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union als gescheitert. US-amerikanische Konzerne werden nun jedoch über CETA auf den europäischen Markt drängen. Ein US-Unternehmen benötigt lediglich eine Tochtergesellschaft in Kanada, welche dort einen gewissen Grundstock an Kapital besitzt, um im Sinne von CETA wie ein kanadisches Unternehmen behandelt zu werden.

Dadurch können US-Unternehmen nicht nur ihre Produkte günstiger in die EU exportieren. Sollte es nach vollständiger Ratifizierung des Abkommens möglich sein, dass ausländische Investoren vor einem Schiedsgericht nationale Regierungen verklagen, könnten auch US-Unternehmen ihre Interessen in Europa vor Gericht durchsetzen. Damit wäre CETA eine Art TTIP durch die Hintertür.

Weitere Informationen zu CETA sowie zum internationalen Wirtschaftsrecht allgemein erfahren Interessierte auf www.anwalt.org

Hintergrund: Das Informationsportal Anwalt.org informiert interessierte Bürgerinnen und Bürger über alle relevanten Rechtsthemen in Deutschland. Unter www.anwalt.org/ceta finden Sie beispielsweise wichtige Informationen über das Freihandelsabkommen CETA. Zusätzlich bietet das Portal ein kostenloses Anwaltsverzeichnis an, das Rechtsanwälte in zahlreichen Städten auflistet und stetig ausgebaut wird.

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. (BvdR e.V.) rief das Portal anwalt.org ins Leben. Beim BvdR e.V. handelt es sich um einen Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Beiträge zu verschiedensten juristischen Themen veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet und sieht sich als Informationsnetzwerk und Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen an, bietet jedoch keine Rechtsberatung.

Quelle

Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. 2016

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