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Glyphosat-Skandal beweist Notwendigkeit einer Reform der Pestizid-Zulassungsverfahren

BUND legt Fünf-Punkte-Forderungskatalog vor.

Anlässlich der aktuellen Diskussion über EU-weite Zulassungsbeschränkungen von drei bienengefährdenden Pestiziden und der skandalösen Wiederzulassung des Totalherbizids Glyphosat fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine umfassende Reform von Pestizid-Zulassungsverfahren auf europäischer und nationaler Ebene. „Die Glyphosat-Wiederzulassung hat die Defizite der Zulassungsverfahren für Pestizide eindrücklich belegt“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Weil der Krebsverdacht nach wie vor gilt, hätte das Vorsorgeprinzip greifen müssen, Glyphosat hätte sofort und ohne Ausnahmen verboten werden müssen. Auch die negativen Umweltfolgen wurden nicht angemessen berücksichtigt, obwohl Glyphosat maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft beiträgt“, so Weiger.

Der BUND fordert, die 2018 anstehende Überarbeitung der EU-Pestizidgesetzgebung zu nutzen, um den Zulassungsprozess für Pestizide so zu reformieren, dass die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit künftig angemessen geschützt werden. Hierfür hat der BUND einen fünfstufigen Forderungskatalog erarbeitet. Wesentliche Forderungen sind Studien durch unabhängige wissenschaftliche Institute anstatt durch die antragstellenden Pestizidhersteller, federführende Verantwortlichkeit für Pestizide durch das Bundesumweltministerium, eine stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten im gesamten Verfahren, der Ausbau von Monitoring-Maßnahmen sowie mehr Transparenz bei den Zulassungsverfahren.

„Alle im Zulassungsverfahren eingereichten Studien müssen öffentlich zugänglich und durch unabhängige Wissenschaftler überprüfbar sein. Bisher herrscht eine gefährliche Nähe zwischen Zulassungsbehörden und Chemiekonzernen“, sagte der BUND-Vorsitzende. Dies habe auch die Glyphosat-Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bewiesen, die umfangreich Aussagen aus Industriestudien plagiiert habe, ohne diese kenntlich zu machen. „Zur Transparenz gehört auch die Information, welche Experten an Studien beteiligt sind und wer sie warum benannt hat, inklusive einer etwaigen Zusammenarbeit mit der Industrie“, sagte Weiger.

Fünf-Punkte-Forderungskatalog des BUND


Quelle

BUND | 2017

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