Erneuerbare Energien 2030: Reiches Monitoring liefert keine neuen Gaskraftwerke
Das lang erwartete Monitoring liefert eine ganze Reihe von Hinweisen, wo es bei der Energiewende hakt und was für mehr Effizienz und Klimaschutz getan werden kann. Der von der Wirtschaftsministerin angestrebte Bau neuer Gaskraftwerke gehört nicht dazu.
Zu beneiden sind die Gutachter nicht, die fürs Bundeswirtschaftsministerium das Energiewende-Monitoring vornehmen sollten. Sie durften nur eine vorgegebene Zahl von Studien zur Kenntnis nehmen und hatten wenig Zeit. Und vorgegeben blieb auch die entscheidende Leitplanke, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden muss.
Zu dem Ziel bekannte sich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ausdrücklich am heutigen Montag, als sie zusammen mit den beiden Instituten BET und EWI Köln das rund 250 Seiten starke Gutachten vorstellte.
Gegenüber bisherigen Studien gibt das Monitoring nicht viel Neues her: Um die Klimaziele zu erreichen, fehlt es bei Strom und Wasserstoff an Nachfrage, erläuterte Alexander Kox, Geschäftsführer von BET Consulting. Auch der industrielle Energieverbrauch bleibe zu gering.
Für das Klimaziel seien zusätzliche Maßnahmen nötig, stellt auch das Monitoring fest. Hierzu wird mehr oder weniger Bekanntes aufgelistet: mehr Systemdienlichkeit der erneuerbaren Energien, mehr Kombination von Erneuerbaren und Speichern, mehr Flexibilität bei den Energieerzeugern wie auch den Verbrauchern, mehr Smart Meter – und Stromtrassen wieder als preiswerte Freileitung statt als teure Erdkabel.
Gutachter plädieren für weiteren Erneuerbaren-Ausbau
Der Ausbau der Erneuerbaren sei weiter in hohem Umfang erforderlich, betonte Kox seinerseits. Die Photovoltaik befindet sich dabei nach Einschätzung der Gutachter auf dem Zielkurs, wie er für 2030 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt wurde, allerdings habe in den letzten Monaten die Ausbaudynamik bei Aufdachanlagen nachgelassen.
Bei der Windenergie an Land werde das EEG-Ziel bis 2030 nicht erreicht werden, so die Gutachter, und bei Windkraft auf See werde das erst 2032 der Fall sein.
Angesichts des stagnierenden Strombedarfs war schon seit Längerem klar, dass die Kalkulationsgrundlage des EEG, 2030 einen Stromverbrauch von rund 750 Milliarden Kilowattstunden zu erreichen, nicht realistisch ist. Die daraus folgende entscheidende Frage war: Wird der Stromverbrauch so niedrig sein, dass der Ausbau der Erneuerbaren abgebremst werden muss?
Hier bringt auch das Monitoring keine wirklich neuen Erkenntnisse. Beim Stromverbrauch einigten sich die Gutachter auf eine schon bekannte Spannbreite von 600 bis 700 Milliarden Kilowattstunden fürs Jahr 2030. Dies sei ein „robuster“ Korridor, erklärten sie.
Ziel von 80 Prozent Erneuerbaren nicht gefährdet
Katherina Reiche wollte sich auf Nachfrage nicht konkret zu ihrer Annahme für den Stromverbrauch bis 2030 äußern. Dazu wolle sie sich noch einmal insbesondere mit den Netzbetreibern zusammensetzen, sagte die Ministerin, verwies aber auch darauf, dass der Stromverbrauch derzeit erst bei 510 Milliarden Kilowattstunden liegt.
Nicht infrage gestellt wurde von Reiche das Ziel, 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent am Strommarkt zu erreichen. Auch das ist wenig überraschend: Bis 2030 ist der Erneuerbaren-Ausbau zwar geringer, aber eben auch der Stromverbrauch. Der 80-Prozent-Anteil ist so gesehen praktisch ein Selbstläufer.
Energiepolitisch beginnt das eigentliche Handlungsfeld erst danach. „Für die Zeit nach 2030 bestehen erhebliche Unsicherheiten“, räumte entsprechend Philipp Kienscherf vom Energiewirtschaftlichen Institut der Uni Köln (EWI) ein.
Die Gutachter wiesen auch auf wesentliche Lücken in ihrer Analyse hin: Nicht berücksichtigt, weil nicht Teil des Auftrags, sind unter anderem die Bewertungen der kommunalen Wärmeplanung, der CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS), von CO2-Infrastruktur, Strompreismodellierungen und Wasserstoff-Verteilnetz.
Die Nichtbehandlung von CCS im Gutachten hinderte Katherina Reiche allerdings nicht daran, in einem am Montag von ihr präsentierten Zehn-Punkte-Plan die Etablierung von CCS als Klimaschutztechnologie einzufordern.
Die größte Diskrepanz zwischen dem Monitoring und Reiches seit Monaten angekündigten Änderungen in der Energiepolitik besteht allerdings in der Frage, inwieweit der Bau neuer Gaskraftwerke notwendig ist. Im Gutachten selbst ist nach bisheriger Übersicht keine Aussage zu finden, dass der Bau zusätzlicher Gaskraftwerke unabdingbar sei.
Reiche: Erneuerbare können Gesamtsystem nicht tragen
Die Gutachter von BET und EWI stellten bei der Vorstellung des Monitorings klar, es gehe ihnen nicht um eine „Neuausrichtung“ oder ein „Zurückdrehen“ der Energiewende oder gar einen „Rückfall“ ins fossile Zeitalter. Es gehe darum, einige „Stellschrauben“ zu verändern. Sie verwiesen beispielsweise in der Frage der Versorgungssicherheit allgemein auf die Notwendigkeit einer gesicherten Kraftwerksleistung.
Angesichts des Klimaneutralitätsziels warnt das Gutachten sogar ausdrücklich vor dem Einsatz von Erdgas zur Herstellung sogenannten kohlenstoffarmen Wasserstoffs. Dies könne zu weiteren Abhängigkeiten von fossilen Rohstoffen und CO2-Infrastrukturen führen.
Trotz der fehlenden gutachterlichen Vorlage nutzte die Bundeswirtschaftsministerin das Monitoring, um noch einmal ihre energiepolitische Haltung klarzumachen: Die Erneuerbaren reichten allein nicht aus, um das gesamte Energiesystem aufrechtzuerhalten.
In den zehn Punkten, die Reiche als politische Schlussfolgerung aus dem Monitoring vorstellte, erscheinen Gaskraftwerke als Teil eines künftigen technologieoffenen Kapazitätsmarktes. Um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, seien Ausschreibungen für „flexible Grundlastkraftwerke“, besonders Gaskraftwerke mit der Umstellungsperspektive auf Wasserstoff, nötig, heißt es dort weiter.
Auf Nachfrage bekräftigte Reiche die Absicht, bis zum Jahresende die Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke auf den Weg zu bringen. Ob diese Kraftwerke langfristig klimaverträglich werden sollen, indem sie auf Wasserstoff als Brennstoff umgestellt oder durch CCS ergänzt werden – da wollte sich Reiche explizit nicht festlegen.
Für die Erneuerbaren kündigte Reiche mehr oder weniger bereits feststehende Änderungen, etwa die europarechtlich vorgeschriebene Einführung eines Rückzahlungsmechanismus bei Windkraft an Land.
Für Aufdachanlagen soll die Einspeisevergütung wegfallen und dafür die Direktvermarktung ausgeweitet werden. Diese Solaranlagen rechneten sich bereits jetzt, zumal wenn auch ein Stromspeicher installiert ist, begründete die Ministerin das Festhalten an ihren Plänen.
Mit dem Monitoring einen Realitätscheck zu erhalten, mit dem sich eine grundlegende Wende in der Energiepolitik begründen lässt – diese Absicht von Reiche hat sich nicht erfüllt. Wer klimaneutral werden will, kommt eben an den Erneuerbaren nicht vorbei.
- Lesen Sie dazuden Kommentar von Joachim Wille: Angst vor der „Reiche-Lücke“
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2025 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!







