Ohne EEG-Vergütung werden Solarhaushalte zum exklusiven Klub
Ab 2027 soll die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen gänzlich wegfallen. Die Forderung von Wirtschaftsministerin Reiche steht nun auch in einem Entwurf des neuen EEG. Damit droht ein Großteil der privaten Photovoltaik unwirtschaftlich zu werden.
Seit August 2025 schwebt über der kleinen Photovoltaik das Verdikt von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die feste Einspeisevergütung abschaffen zu wollen. Dazu muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden.
Jetzt wurde ein entsprechender, wenn auch bereits älterer, 438 Seiten starker Entwurf für ein reformiertes EEG bekannt.
Entscheidende Einschnitte sind: Die Förderung neuer privater Solarstromanlagen bis 25 Kilowatt wird komplett gestrichen. Auch sollen die Betreiber ihren ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten.
Balkonkraftwerke sind, das sei betont, von der Regelung nicht betroffen, da sie meistens keine Einspeisevergütung bekommen. Speisen sie Überschussstrom ins Netz, verschenken sie diesen in der Regel.
Bereits vor Bekanntwerden des Gesetzentwurfs äußerte das Portal Finanztip die Befürchtung, dass sich mit dem Aus für die Einspeisevergütung die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern erheblich verschlechtert.
Eigenverbrauch und Einspeisevergütung generieren Solar-Einnahmen
Wie groß die Gefährdung ist, lässt sich gut an dem vom Geldratgeber gewählten „typischen“ Haushalt mit einem Stromverbrauch von jährlich 3.500 Kilowattstunden nachvollziehen. Dieser Haushalt betreibt beispielhaft eine Photovoltaikanlage mit acht Kilowatt Spitzenleistung sowie einen Stromspeicher mit fünf Kilowattstunden Kapazität.
Weiter nimmt Finanztip an: Von den 8.000 Kilowattstunden, die die Solaranlage jährlich liefern kann, werden vom Haushalt rund 2.500 Kilowattstunden selbst genutzt. Auf die 3.500 Kilowattstunden Haushaltsverbrauch bezogen ergibt das einen sehr guten Autarkie-Grad von über 70 Prozent.
Die 2.500 selbst genutzten Kilowattstunden ersetzen dabei Fremdstrom, der sonst von einem Versorger bezogen würde. Dessen Kosten veranschlagt Finanztip mit 30 Cent je Kilowattstunde. So entlaste der eigene Solarstrom den Haushalt um rund 750 Euro jährlich, rechnet der Ratgeber vor.
Den Eigenverbrauch abgezogen, kann der Beispielhaushalt jedes Jahr noch bis zu 5.500 Kilowattstunden ins Netz einspeisen. Dafür gibt es derzeit pro Kilowattstunde bis zu 7,78 Cent an Einspeisevergütung – aufs Jahr gerechnet kämen so mehr als 400 Euro in die Haushaltskasse.
Allerdings kostet der eigene Solarstrom auch. Das Geldportal setzt hier Kosten von zehn Cent pro Kilowattstunde an. Die erzeugten 8.000 Kilowattstunden kommen demnach dem Haushalt jährlich mit gut 800 Euro zu stehen – also ungefähr soviel, wie der Eigenverbrauch einbringt.
So gerechnet sichert erst die Einspeisevergütung dem Solarhaushalt, dass er mit dem selbsterzeugten Strom in die schwarzen Zahlen kommt, also wirtschaftlich ist.
Direktvermarktung bringt nur wenig ein
Die so wichtigen Einnahmen aus der Einspeisevergütung werden übrigens schon jetzt beschnitten. Denn für neue Photovoltaikanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, gilt das sogenannte Solarspitzengesetz.
Ab einer Spitzenleistung von mehr als sieben Kilowatt müssen Anlagen beispielsweise über ein Smart Meter mit Steuerbox verfügen. Damit kann der Netzbetreiber die Solarleistung drosseln, zur Not bis auf null.
Weitaus mehr verliert der Solarhaushalt aber, muss er künftig seinen Strom an der Strombörse vermarkten, wie es der geleakte EEG-Referentenentwurf verlangt. Am Strommarkt gibt es für den Solarstrom derzeit nur den sogenannten Marktwert, der für 2026 im Schnitt auf knapp fünf Cent pro Kilowattstunde geschätzt wird.
Den Strom selbst zu vermarkten, lohnt sich für kleine Photovoltaikanlagen nicht. Das werden künftig Vermarkter übernehmen müssen, sogenannte Aggregatoren. Diese werden für ihre Dienste, soweit bekannt, bis zu zwei Cent pro verkaufter Kilowattstunde beanspruchen.
Bei Wegfall der EEG-Vergütung und Übergang zur Direktvermarktung können also die Einnahmen aus der Stromeinspeisung schätzungsweise von knapp acht auf bis zu drei Cent sinken – und damit um die Hälfte oder noch mehr.
Künftige Entwicklung der Strompreise bleibt ein Risiko
Dazu kommt die Frage, ob diese Vermarktung überhaupt verfügbar sein wird. So sind aus Sicht von Verena Fluri vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) – Autorin einer jüngst veröffentlichen Studie zur Direktvermarktung kleiner Solaranlagen – die Prozesse in der Direktvermarktung jetzt noch nicht reif für eine großskalige Nutzung im Photovoltaik-Eigenheimsegment.
„Ein Wechsel in die Direktvermarktung würde die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Kleinanlagen deutlich verschlechtern und viele neue Anlagen unwirtschaftlich machen“, betont Fluri.
Auch die 20 Cent Gewinn, die aus dem Eigenverbrauch zu erzielen sind, sind keineswegs gesichert. Finanztip rechne nicht damit, dass die Strompreise in Zukunft so stark steigen werden wie in der Vergangenheit, betont Benjamin Weigl, Energieexperte des Portals, gegenüber Klimareporter°.
Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Photovoltaik-Firmen vorlegen, sollte deshalb aus Sicht von Weigl darauf geachtet werden, mit welchem Preis für Netzstrom gerechnet wird und ob eine jährliche Steigerung eingerechnet ist. Der Experte hält es für ratsam, eher mit einem günstigen und konstanten Strompreis zu kalkulieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
Künftige Solarhaushalte sehen sich also jeder Menge Unsicherheiten ausgesetzt. Dabei müssen sie für eigenen Ökostrom erst mal jede Menge Geld in die Hand nehmen.
Eigener Solarstrom – nicht nur eine Frage des Geldes
Aktuell – also unter dem noch geltenden EEG – rät Finanztip dazu, für die Solaranlage höchstens 1.600 Euro pro Kilowatt Spitzenleistung zu bezahlen und für den Stromspeicher höchstens 600 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Bei diesen oder günstigeren Preisen würden sich diese Anschaffungen – bei derzeit 7,78 Cent Einspeisevergütung wohlgemerkt – sehr wahrscheinlich lohnen, zugleich müsse die gesamte Anlage auch sinnvoll dimensioniert und zum Strombedarf des Haushalts passen, betont Finanztip-Experte Weigl.
Mit dem Anlagenkauf allein ist es dann auch nicht getan. Um die beispielhafte Acht-Kilowatt-Anlage installieren zu können, muss auch eine Dachfläche von 40 bis 50 Quadratmetern verfügbar sein. Und für einen Haushaltsbedarf in rentabler Höhe von 3.500 Kilowattstunden müssen laut einschlägigen Statistiken immerhin drei Personen im Haushalt leben oder ein bis zwei mit einer Wärmepumpe.
All die Zahlen zeigen: Mit dem Übergang von der Einspeisevergütung zur Selbstvermarktung lohnt sich die eigene Solarstromerzeugung voraussichtlich nur noch für einen finanzkräftigen, exklusiven Klub von Haushalten.
„Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen“, kommentiert denn auch Carsten Körnig vom Wirtschaftsverband BSW-Solar den geleakten Reformentwurf. Für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber sei die EEG-Einspeisevergütung noch zwingend notwendig, um hinreichend rentabel zu produzieren.
Die Solarbranche appelliert deswegen an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt seien. Bislang hat sich Reiche von solchen Appellen aber nicht beeindrucken lassen.
Quelle: Repräsentativumfrage von Yougov im Auftrag des BSW-Solar unter 1.068 deutschen Immobilien-Besitzer:innen. Umfragezeitraum: 30.9.-6.10.2025. Basis Frage: N = 248 Immobilienbesitzer:innen mit geeigneter Solar-Dachfläche, die die Anschaffung einer Photovoltaik-Dachanlage jetzt oder später bereits planen (keine Steckersolargeräte). Alle Zahlen gerundet. (Bild: BSW-Solar)
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!








