StromVKG: Nachbesserungen unzureichend für echte Technologieoffenheit
Die Koalition hat ihre Änderungsentwürfe zum StromVKG vorgelegt. Die Anpassungen senken zwar die Zugangshürden für Speicher geringfügig ab, eine Gleichbehandlung aller Technologien ist dennoch weiterhin nicht gegeben.
In dem Änderungsentwurf ist nun vorgesehen, dass Speicher über maximal zehn Stunden am Stück 80 % ihrer Leistung erbringen müssen und danach drei Stunden Zeit haben, bevor sie diese Leistung erneut bereitstellen können müssen.
Positiv ist: Dieses Kriterium gilt bei Anlagenpools nach dem Änderungsentwurf nicht mehr für jede einzelne Anlage eines Pools, sondern nur noch für den Pool als Ganzes. Dies war eine explizite Forderung des BEE, weil sie hybriden und aggregierten Flexibilitätskonzepten Vorschub leistet. Der Verband begrüßt diese Klarstellung daher ausdrücklich.
Die Änderung in den Anforderungen an Speicher stellt zwar eine gewisse Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (100 % Leistung nach einer Stunde laden) dar, schwächt aber weiterhin die Chancen für Speicher in den Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten.
Der Gebotshöchstwert in den Ausschreibungen soll gegenüber dem Kabinettsentwurf deutlich um mehr als 40 % Prozent angehoben werden, von 177.000 Euro je MW auf 244.000 Euro. Positiv daran ist, dass damit Zuschlagswahrscheinlichkeit und Investitionsanreize ebenfalls erhöht werden. Der BEE kritisiert jedoch, dass dadurch auch die Förderkosten erwartbar steigen werden, die letztlich von allen Stromkunden über eine Umlage getragen werden müssen. Damit sind steigende Verbraucherpreise zu erwarten.
Am ursprünglichen Kabinettsentwurf hatte der BEE kritisiert, dass die teils sehr scharfen Resilienzkriterien nur für Erneuerbaren-Anlagen und Speicher gelten sollten, Gaskraftwerke jedoch davon ausgenommen waren. Im Änderungsentwurf sind Gaskraftwerke nun auch explizit in der entsprechenden Anlage aufgeführt. Zudem wurde der Kreis der möglichen Herkunftsländer von Komponenten ergänzt und ist nun nicht mehr länger nur auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkt, sondern auch auf solche Drittstaaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet. Für Speicher bleiben diese Kriterien aufgrund bestehender Lieferketten dennoch schwerer zu erfüllen, zumal die Liste kritischer Komponenten für Gaskraftwerke deutlich kürzer ist.
Heinen-Esser: “Mit der Ausweitung der Anforderungen an die Produktherkunft auch auf Gaskraftwerke wird zumindest in diesem Bereich des Entwurfs die Ungleichbehandlung von Speichern etwas reduziert. Dennoch sollte darüber nicht vergessen werden, dass Gas und Öl noch immer importiert werden müssen und damit Abhängigkeiten weiter zementieren.”
Neu ist die Klarstellung der Begriffe “netztechnischer Norden” und “netztechnischer Süden”. In diesen Regionen werden Kraftwerke unterschiedlich betrachtet, was eine regionale Steuerung des Zubaus ermöglicht. Der BEE begrüßt diese neue Ausgestaltung der regionalen Steuerung, da sie einen systemdienlichen Zubau stärken und Redispatchkosten senken kann, warnt aber vor einer möglichen Wettbewerbsverzerrung bei zu starker Bevorzugung von Anlagen im netztechnischen Süden.
“Unsere Anpassungsvorschläge haben Eingang in die Änderungsentwürfe gefunden. Damit wurden entscheidende Verbesserungen für das StromVKG erreicht. Für echte Technologieoffenheit genügen die Anpassungen zwar nicht, aber immerhin wird die Benachteiligung von Speichern etwas abgeschwächt”, so Heinen-Esser abschließend.







