Kapitalgedeckte Rente – wo bleibt die Bürgerenergiewende?
Die Rentenkommission hat gerade vorgeschlagen, dass wir künftig alle einen bestimmten Teil unseres Einkommens in Form von Kapital für unsere Altersversorgung ansparen sollen, verwaltet vermutlich von einem öffentlichen Fonds.
Dafür sollen schrittweise zwei Prozent des Bruttolohns in einen staatlich verwalteten Kapitalfonds fließen. Dieser Fonds soll das Geld am Aktienmarkt anlegen, so ist zu lesen.
Es gibt grundsätzliche Kritik am Prinzip der Kapitaldeckungen, weil ein Mehr an Kapital nicht die Güter oder Dienstleistungen vermehrt, die zur Versorgung einer alternden Gesellschaft zur Verfügung stehen. Ganz im Gegenteil können kapitalgedeckte Systeme unerwünschte ökonomische Effekte haben, wie von manchen Ökonomen beschrieben.
Ein Aspekt wird aber in der öffentlichen Debatte bislang weitgehend ausgeblendet: Wenn künftig viele Milliarden regelmäßig in die Aktienmärkte fließen, verbessert dies die Finanzierungsbedingungen börsennotierter Unternehmen und erhöht deren Attraktivität gegenüber nicht börsennotierten Unternehmen. Der viel beschworene Mittelstand, zahlreiche klein- und mittelständische Unternehmen beziehen ihr Kapital aber in der Regel nicht von der Börse. Diese Unternehmen, die doch so oft als Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft bezeichnet werden, geraten dann in eine noch stärkere strukturelle Benachteiligung beim Zugang zu Kapital, gegenüber börsennotierten Gesellschaften.
Dies gilt natürlich ganz besonders auch für direkte Anlagen in die Energiewende. Millionen von Menschen in Deutschland haben Anteile an solchen Anlagen erworben, ob Solaranlagen, Windparks oder Ähnliches. Diese Anlagen gelten als sehr sicher und könnten zur Alterssicherung beitragen – bzw. tun dies faktisch bereits heute. Mehr als 1000 Energiegenossenschaften bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich finanziell an der Energiewende zu beteiligen, meist mit moderaten aber gesicherten Renditen und moderaten Risiken. Und gerade Genossenschaften weisen in der Regel ein hohes Maß an finanzieller Sicherheit auf, eignen sich also für sichere Anlageformen.
Durch die finanzielle Beteiligung von Bürger*innen ist gleichzeitig sichergestellt, dass die Mammutaufgabe Energiewende mit ausreichend Kapital ausgestattet ist. Und gleichzeitig profitieren Millionen von Menschen in Form von Renditen und sicheren Anlagemöglichkeiten. Die Bürgerenergiewende sorgt nicht nur für mehr Gerechtigkeit, sondern auch für die flächendeckende Unterstützung dieses Mammutprojekts. Denn Menschen, die direkt von der Energiewende spürbar profitieren, werden gegen teils bewusst verbreitete Falschinformationen immun.
Bereits seit vielen Jahren gibt es nicht nur in Deutschland, sondern weltweit nur noch wenig Wettbewerb um Investoren, sehr wohl aber um sichere Investitionsmöglichkeiten. Wenn ein mit zig Milliarden ausgestatteter Rentenfonds nur in bestimmte Unternehmungen investiert, dann sorgt das für eine erhebliche Schieflage. Das ist für den Kapitalmarkt schlecht, und wäre eine sehr schlechte Botschaft für andere, kapitalbedürftige Unternehmen. Insbesondere die Energiewende könnte damit einen erheblichen Rückschlag erleiden, denn finanzielle Mittel, die derzeit in der vor allem in Form von Bürgerenergie investiert werden, würden wahrscheinlich nicht mehr im gleichen Umfang zur Verfügung stehen, weil viele Bürgerinnen und Bürger einen erheblichen Teil ihrer langfristigen Ersparnisse dann in die staatlich geförderten Rentenfonds geben müssten.
Dem ist entschieden entgegenzutreten. Denn wie ein Eigenheim kann auch die Beteiligung an Erneuerbaren Energien im Alter einen höheren Lebensstandard gewährleisten – und gleichzeitig die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Energiewende ermöglichen. Wenn also künftig ein Teil der Rente auf Kapitalbasis finanziert wird, muss sichergestellt sein, dass Anlagen in die Bürgerenergiewende ebenso wie andere lokale Investitionen ebenfalls in der staatlichen Rentenstrategie berücksichtigt werden.







