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Verkehrsministerium will in Brüssel Amnestie für manipulierte Diesel-Pkw durchsetzen

Deutsche Delegation informiert die europäischen Amtskollegen – Festgestellte Manipulationen bei zahlreichen europäischen Herstellern sollen mit dem Argument ‚unklarer rechtlicher Vorgaben‘ nachträglich legitimiert werden.

Anlässlich des Treffens der EU-Verkehrsminister am heutigen 7. Juni 2016 bemüht sich der deutsche Bundesverkehrsminister Dobrindt einmal mehr um das Wohl der Autokonzerne. In einer „Information“ der deutschen Delegation für das Ratstreffen der Verkehrsminister verweist diese auf das Ergebnis der deutschen „Untersuchungskommission Volkswagen“, das am 22. April 2016 veröffentlicht wurde. Darin kommt das Ministerium zu dem Schluss, dass nur VW illegale Abschalteinrichtungen im Sinne des Gesetzes nutze.Alle anderen Hersteller bewegen sich nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums im ‚legalen Rahmen‘, selbst wenn wie bei Opel die Abgasreinigung zu mehr als 80 Prozent der Fahrten weitgehend abgeschaltet wird und es in der Folge zu stark erhöhten Dieselabgas-Emissionen des gesundheitsschädigenden Stickoxiden kommt.

Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Mit diesem Positionspapier versucht das Bundesverkehrsministerium die Verbrauchertäuschung der Automobilhersteller nachträglich zu legalisieren und die damit verbundene massive Gesundheitsgefährdung vieler Millionen Menschen als Kavaliersdelikt abzuhaken. Der Verkehrsminister ignoriert damit die rechtlich eindeutigen Vorgaben der EU Regulierungen 715/2007 und 692/2008, die nicht nur die umfassende Wirksamkeit der Abgasreinigung im normalen Betrieb und über die gesamte Lebenszeit der Fahrzeuge verlangen, sondern die ausdrücklich illegale Abschalteinrichtungen exakt so definieren, wie sie jetzt mehrfach bei unterschiedlichen Herstellern nachgewiesen wurden.

Die von Dobrindt vorgeschlagene Umdefinition der entscheidenden Formulierungen in der Zulassungsverordnung für Pkw bedeutet eine Verschlechterung der rechtlichen Situation. Die vorgeschlagenen Formulierungen sind eine Einladung zu neuen Täuschungsmanövern durch die Hersteller sind. So ist die legale Nutzung von Abschalteinrichtungen an die Verwendung der „besten verfügbaren Technologie“ geknüpft, ohne den Bezugsrahmen zu definieren. Woran soll sich dies orientieren? Am besten in Bezug auf Kosten, Kraftstoffverbrauch oder Fahrleistung? Und verfügbar für wen, zu welchem Zeitpunkt und wie sollen im Einzelfall diese technischen Fragen geprüft und entschieden werden?

Der Minister nutzt das Papier darüber hinaus im Rahmen der Revision der Typzulassungsgesetzgebung, um die nationalen Zulassungsbehörden weiter zu stärken und hintertreibt so die Absicht einer europäischen transparenten Kontrolllösung, an deren Konzeption auch das Europäische Parlament zu berücksichtigen ist. Diese geplante Stärkung nationaler Zulassungsstellen ist besonders absurd, weil diese nachweislich in den vergangenen Jahren ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und nicht nur „in Serie“ Fahrzeuge mit Manipulationssoftware und hohem Schadstoffausstoß zugelassen haben sondern sich nun auch weigern, wirksam gegen dies entsprechenden Hersteller vorzugehen.

Die durch Diesel Pkw vorrangig verursachte hohe und gesetzeswidrige Belastung der Atemluft mit giftigen Stickoxiden in zahlreichen deutschen wie europäischen Städten ist so für die kommenden Jahre weiter vorprogrammiert. Der betrogene Fahrzeughalter, der in gutem Glauben ein „modernes und sauberes“ Diesel-Fahrzeug erstanden hat, bleibt mit seinen berechtigten Ansprüchen im Regen stehen. Mit diesem Vorgehen umgeht der Minister darüber hinaus die Mitsprache des EU Parlaments.“

Das Schreiben der deutschen Delegation für das Ratstreffen der Verkehrsminister finden Sie hier

Quelle
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