‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

100% Wertschöpfung zugunsten aller Bürger

Steigerung der Akzeptanz von PV- und Windenergieanlagen über die Stiftungslösung. Die Akzeptanz von Energieerzeugungsanlagen bei den Bürgern wird unter anderem durch  Verteilungsgerechtigkeit erreicht. Partizipieren an üblichen Beteiligungsmodellen nur die Bürger, die in der Lage sind sich zu beteiligen, sind bei der Stiftungslösung alle Bürger Nutznießer der Projekte. Eine gemeinnützige Stiftung als Bauherr solcher Anlagen sichert noch dazu 100% der Erträge für das Gemeinwohl. Wie das funktioniert, wird u.a. am Beispiel der Stiftung „Sonne für Badem“ erklärt.

Die gemeinnützige Stiftung Sonne für Badem wurde zur Realisierung einer 2,6 MWp großen Photovoltaik-Freiflächenanlage im Gewerbegebiet des Industrie- und Gewerbezentrums Badem gegründet. Der Clou dabei: während viele Kommunen das Ertragspotenzial ihrer Liegenschaften privaten Investoren überlassen, erhalten die Gemeinden Badem und Kyllburg alle Gewinne, die die steuerbefreite, weil gemeinnützige Stiftung aus dem Energieprojekt heraus erzielt. Sie verwenden diese zur Erfüllung der weitgefassten Stiftungszwecke. Somit müssen die Gemeinden nicht selber investieren und können trotzdem alle Bürger an dem Energieprojekt partizipieren lassen. Alle Bürger erkennen somit einen direkten Nutzen in den Projekten. Die Akzeptanz der Projekte bei den Bürgern steigt signifikant. Dieses außergewöhnliche Finanzierungsmodell sichert den Gemeinden die marktübliche Grundstückspacht und darüber hinaus allen Bürgern prognostiziert ca. 2,32 Mio. Euro innerhalb von 20 Jahren!

Dem Beispiel in Badem folgten weitere Gemeinden, so auch die Verbandsgemeinde Birkenfeld. Die gemeinnützige Stiftung „Sonne für Birkenfeld“ widmete sich zunächst der Errichtung von 30 Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen der Verbandsgemeinde Birkenfeld und ihrer Ortsgemeinden mit einem Investitionsvolumen von 3,2 Mio. Euro. Es folgte die Errichtung einer 1,3 MWp großen PV-Freiflächenanlage. Für das Jahr 2013 ist eine weitere Freiflächenanlage sowie die Errichtung von Windenergieanlagen in Planung. Als Bauherr verfolgt die Stiftung auch hier das Ziel, möglichst hohe Erträge – nach Abzug der Finanzierungs- und Betriebskosten – zu erwirtschaften, um mit diesen ihre weitgefassten Stiftungszwecke zu verwirklichen. Hierzu zahlt sie die Erträge an die Verbandsgemeinde aus, die sie in Erfüllung der Stiftungszwecke verwendet.

Die Wahl der passenden Rechtsform einer Stiftung

Die genannten Stiftungen wurden als rechtlich unselbstständige Stiftungen mit einer Erstdotation in symbolischer Höhe errichtet. Diese  Rechtsform bietet sich an, da sie in der Handhabung sehr flexibel ist und ohne großen Aufwand errichtet und verwaltet werden kann. Einzig das Finanzamt kontrolliert die Stiftung. Weitere Genehmigungs- und Kontrollvorgänge, wie bei rechtlich

selbstständigen Stiftungen, entfallen. Ein kommunal besetzter Stiftungsrat steuert die Geschicke der Stiftung und besitzt Weisungs- und Kontrollrechte gegenüber dem Stiftungsverwalter.

Projektentwicklung durch die Stiftung

Die Stiftung pachtet die Dachflächen und Grundstücke und tritt als Auftraggeber hin zu den ausführenden Firmen bzw. Planungsbüros auf. Gerade im Windenergiebereich soll darauf Wert gelegt werden, das in der Projektentwicklung ruhende Wertschöpfungspotential zu sichern. Dieses ist für die zukünftige Wirtschaftlichkeit des Projektes von erheblicher Bedeutung, werden doch sogenannte Projektrechte (mit Baurecht bereits versehene Standorte) mit hohen sechsstelligen Beträgen am Markt gehandelt. Diese Beträge sind ansonsten bei Erwerb von bereits errichteten Anlagen in den Kaufpreis einkalkuliert und mindern die Wirtschaftlichkeit in der Betriebsphase erheblich. Zwar ist die Finanzierung der Projektentwicklungsphase mit Risiken versehen, doch finden sich hierfür in der Regel Risikokapitalgeber aus der Region.

Projektfinanzierung

Die Projekte der jeweiligen Stiftungen werden umfassend über Darlehen  finanziert, da die Stiftungen zunächst über keine nennenswerten Vermögenswerte verfügen. Um sich keinen Zinsänderungsrisiken auszusetzen, wird eine langfristige Zinssicherung empfohlen. Zur Sicherstellung einer 100%igen Finanzierung wurden bei den bislang realisierten Stiftungsprojekten verschiedene Wege eingeschlagen. Die Stiftung „Sonne für Badem“ finanzierte ihre 6,4 Mio. Euro kostende PV-Freiflächenanlage mittels eines Bankdarlehens in Höhe von 5 Mio. Euro und einem Darlehen der kommunalen Werke in Höhe von 1,4 Mio. Euro. Diese freuen sich über den Zusatzeffekt: die Verzinsung trägt dazu bei, die Steigerung der Wasser- und Abwassergebühren teilweise abfangen zu können. Zur Finanzierung der Projekte in Birkenfeld nahm die Stiftung „Sonne für Birkenfeld“ ein Darlehen bei der Kreissparkasse Birkenfeld auf. In Birkenfeld wählte man den Weg, 20% der Investitionskosten über eine kommunale Ausfallbürgschaft abzusichern. Doch auch die Bürgerbeteiligung ist ein Baustein zur Finanzierung des Gesamtvorhabens.

Quelle

Stiftungsidee 2013Dieter Christoph 2013 ist seit 1994 selbstständig in der Entwicklung und Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen tätig. Seit 2001 widmet er sich der Konzeption und Betreuung von Stiftungsprojekten für Kommunen und gemeinnützige Organisationen. 

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren