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Yale School Forestry & Environmental | Wikimedia Commons

© Yale School Forestry & Environmental | Wikimedia Commons

Bald Photovoltaik an Autobahn?

Bei aller Kritik gebe es einen guten Ansatz im EEG-Referentenentwurf des BMWi zum EEG: Mehr Platz für Solar an Schiene und Autobahn.

Das BMWi wirft laut erneuerbare energien im Rahmen des Referentenentwurfes neben abzulehnenden Vorschlägen derzeit auch “die unterstützenswerte Frage auf, ob zukünftig im Bereich von 220 m statt wie bisher 110 m beiderseits von Autobahnen und Schienen Solarenergie genutzt und dafür eine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen werden darf.”

© Schmagold_erneuerbareenergien | Bisher wird regelmäßig ein Abstand von 40 m zu Autobahnen eingehalten, der nicht bebaut wird, die sogenannte Anbauverbotszone. Dann folgt eine 70 m breite Zone, hier in gelb mit „PV“ gekennzeichnet, dort existiert schon derzeit ein EEG-Vergütungsanspruch. Neu wäre der EEG-Vergütungsanspruch im orange markierte Bereich, die Erweiterung um 110 m auf dann insgesamt 220 m bis zur Autobahn

Potenziell vergütungsfähigen Bereich vergrößern

Die Erweiterung vergrößert den bisher potenziell vergütungsfähigen Bereich entlang von Autobahnen um etwa 157 Prozent, denn dieser wächst von 110 m bis 40 m = 70 m Breite auf 180 m Breite. Bei Schienen wächst der Bereich ebenfalls um 110 m an, dort sind aber üblicherweise nur geringere Abstände des Solarparks zur Schienenstrecke von zum Beispiel 5 bis 10 m einzuhalten, wodurch dort von den 220 m künftiger Solarfreifläche bis zu 215 m tatsächlich nutzbar sein werden.

Dabei ist zu betonen, dass die Gemeinden das letzte Wort haben und im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung entscheiden, wo eine Solarfreifläche etwa als sogenanntes „Sondergebiet Freiflächen PV-Anlage“ oder auch „Sondergebiet Solarenergienutzung“ ausgewiesen wird – und wo nicht. Gerade entlang von Autobahnen und Schienenwegen sollten die Gemeinde aber dem Klimaschutzziel und den gegebenenfalls bald möglichen Erweiterungsmöglichkeiten entsprechen und die dort verfügbaren Flächen auch wirklich als Solarfreiflächen ausweisen.

Autor Philipp Schmagold ist Lehrbeauftragter der Fachhochschule Kiel, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sowie der TU Berlin, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes Windenergie (BWE) und Regionalleiter der Enertrag AG. Interessierte Grundstückseigentümer und Gemeinden können sich bei ihm unter philipp@schmagold.de informieren, wie Sie von der neuen Ausweitung der Solarenergiebereiche profitieren und dem Klimaschutz dienen können.

Quelle: erneuerbareenergien.de/157-prozent-mehr-sonne-an-autobahnen

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „SOLARIFY“ 2020 verfasst! 

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