bne: Aktives Repowering als Photovoltaik-Zubaubooster nutzen
Der Verband hat gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held einen Vorschlag erarbeitet, wie das EEG durch eine Regel für ein aktives Repowering ergänzt werden sollte. Damit soll der Tausch leistungsschwacher Solarmodule in Photovoltaik-Anlagen vor Ablauf des Vergütungszeitraums erleichtert und attraktiv für die Betreiber gestaltet werden. Allein bis 2030 könnte so eine zusätzliche Leistung von bis zu 10,5 Gigawatt installiert werden, ohne neue Flächen für Photovoltaik-Anlagen zu beanspruchen.
Das Ziel ist klar: 200 Gigawatt Photovoltaik sollen bis 2030 in Deutschland installiert sein. Dies bedeutet es braucht einen Bruttozubau von rund 140 Gigawatt bis zum Ende des Jahrzehnts. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordert nun, dazu aktiv das Potenzial von Repowering zu nutzen. Aktuell verfügt Deutschland über eine installierte Photovoltaik-Leistung von 59 Gigawatt, ein Teil der Anlagen droht aber bereits vor 2030 aus Altersgründen vom Netz zu gehen. Gerade bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sei ein Tausch leistungsschwacher alter Module durch neue Produkte eine lohnenswerte Investition, argumentiert der Verband. „Damit können auf bereits erschlossenen Flächen zum einen die vorhandene Leistung gehalten und zusätzliche Gigawatt installiert werden. Das Erreichen des 200 Gigawatt-Ziels wird dadurch deutlich erleichtert.“
Im Zuge der bestehenden EEG-Förderung ist ein Repowering aktuell schwierig. Die Einspeisevergütung ist an die Module geknüpft, die nur im nachgewiesenen Schadensfall getauscht werden können, um den Anspruch auf die Einspeisevergütung nicht zu verlieren. Die Gesamtleistung der Photovoltaik-Anlagen darf nach der bestehenden gesetzlichen Regelung durch ein Ersetzen der Module nicht erhöht werden. Der bne schlägt deshalb vor, im Falle des Repowerings von noch geförderten Photovoltaik-Anlagen, die Vergütungen aufzusplitten. Die über die Ursprungsleistung hinausgehende Kapazität sollte mit den aktuellen Fördersätzen vergütet werden, wenn ein aktives Repowering vor Ablauf der 20 Jahre erfolgt. Dies könne sich dennoch für die Betreiber lohnen, da die Leistung und Qualität der Solarmodule in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sei, während die Preise fielen. Auf der gleichen Fläche könnten somit viel leistungsstärkere Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstehen. Dazu braucht es nach Ansicht des Verbands eine Ergänzung im EEG, die dieses Vorgehen regelt.
Das Potenzial an zusätzlichen Gigawatt ist dabei enorm. In den Anfangsjahren brauchte es etwa 2,5 Hektar pro Megawatt installierte Photovoltaik-Leistung. Mittlerweile sind es weniger als 0,9 Hektar pro Megawatt. „Durch aktives Repowering lässt sich die Energieproduktion auf der gleichen Fläche oft verdoppeln oder gar verdreifachen“, argumentiert der Verband für seine Idee. Zusätzlich sorge die teilweise schneller als erwartet verlaufende Degradation der Solarmodule im Laufe der Jahre dafür, dass die tatsächliche Solarstromerzeugung unter den Prognosen liege. Ein kleinteiliger Tausch der stark degradierten Solarmodule ist nach dem EEG möglich, aber für die Betreiber eher aufwändig. Wenn es eine neue Regel für ein aktives Repowering im Gesetz gebe, müsste mit dem Tausch der Solarmodule nicht bis zum Ende der Vergütungslaufzeit gewartet werden. Diese müsste den Restvergütungszeitraum sowie die Förderung der zusätzlich installierten Leistung nach dem Repowering der Photovoltaik-Anlagen regeln.
Der bne gibt dafür ein Beispiel vor. Wenn bei einem alten Solarpark mit fünf Megawatt die Module mit einem Wirkungsgrad von 11 Prozent durch neue mit einem Wirkungsgrad mit 22 Prozent ersetzt werden, steigt die Gesamtleistung auf 10 Megawatt. Zugleich erzeugen die noch nicht degradierten Solarmodule mehr Solarstrom – die erzeugte Solarenergie auf der gleichen Fläche wird somit mindestens verdoppelt. Die EEG-Vergütung erhielte – durch eine nötige neue Regel für aktives Repowering – nur der bisherige Leistungsteil und auch nur für den noch verbleibenden Zeitraum. Die über der Bestandsleistung liegende zusätzliche Leistung könne sich bei einer Ausschreibung beteiligen oder als PPA vermarktet werden, so der Vorschlag des bne. Optional sollte es zudem ermöglicht werden, dass im Zuge des Repowerings nicht nur die alten durch neue Module ersetzt, sondern auch zusätzliche Modulreihen aufgebaut werden können.
Das Repowering-Potenzial bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegt nach Abschätzung des Verbands bis 2030 im oberen einstelligen oder unterem zweistelligen Gigawatt-Bereich. Dabei nimmt der bne an, dass 40 bis 50 Prozent der zwischen 2005 und 2012 entstandenen Solarparks aktiv repowert würden. Dies würde 6,72 bis 10,5 Gigawatt zusätzliche Photovoltaik-Leistung bedeuten, ohne neue Flächen zu benötigen. Für die insgesamt bisher installierte Photovoltaik-Leistung von 59 Gigawatt ergebe sich ein Anhebungspotenzial auf mindestens 100 Gigawatt. Allerdings sei das Potenzial vor allem bei Freiflächenanlagen leicht zu heben, bei Dachanlagen mit wesentlich höherem Aufwand verbunden.
Der bne fordert vom Bundeswirtschaftsministerium das aktive Repowering vor Ablauf der EEG-Förderung im Zuge der geplanten Novellen zu regeln. Zentral dabei sind die Punkte, dass der bestehende Vergütungsanspruch zumindest für die Ursprungsleistung erhalten bleibt und auf die Neuanlage übertragen werden kann. Die zusätzlich installierte Leistung müsse durch Ausschreibungen oder PPAs zur Vermarktung zugelassen werden. Für die Zeit des Repowerings sollte zudem die Bestandsvergütung ausgesetzt werden.
„Die Neuregelung ergänzt einen § 48b Repowering von Solaranlagen schafft so einen Anreiz für Repowering am gleichen Standort, klärt die Übertragung der Bestandsvergütung und schließt Doppelförderungen aus (die ersetzten PV-Module erhalten an einem anderen Standort keine weitere EEG-Förderung).“ Dazu hat der bne gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) bereits konkrete Formulierungen ausgearbeitet, die im EEG ergänzt werden sollten.
Geklärt werden muss zudem, was mit den ausgemusterten Solarmodulen passiert. Dazu gebe es zwei Optionen: Sie könnten in „klar benannte Zweitnutzung außerhalb von Förderungen“ gegeben werden oder aber entsorgt beziehungsweise recycelt werden. Letzteres habe den Nebeneffekt, dass substanzielle Mengen für das Recycling anfallen würden und so den Aufbau dieses Wirtschaftszweiges befördern würden. Die gewonnenen Grundstoffe könnten dann zurück in den Wirtschaftskreislauf gehen und dazu beitragen, neue leistungsstärkere Photovoltaik-Komponenten herzustellen.
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Sandra Enkhardt) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2022 weiterverbreitet werden! | Mehr Artikel von Sandra Enkhardt | „pv magazine“ 01/2022 | Online bestellen!