EEG-Umlage sinkt 2015 um 1,1% auf 6,170 Cent pro Kilowattstunde
Für 2015 sinkt die Umlage nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) von zurzeit 6,24 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Ökostrom.
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute die Prognose der 2015 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die daraus resultierende EEG-Umlage für das Jahr 2015 veröffentlicht. Die Umlage wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Auftrag des Gesetzgebers auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter ermittelt. Danach ergibt sich für 2015 ein Umlagebetrag von ca. 21,8 Milliarden Euro (Vergütung an Anlagebetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse sowie Berücksichtigung EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve).
EEG-Umlage sinkt leicht um 1,1 Prozent
Die EEG-Umlage ist von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde zu entrichten. Dies bedeutet, dass die Verbraucher im Jahr 2015 mit 6,170 Cent pro Kilowattstunde zur Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor beitragen. Damit ist die EEG-Umlage im Jahr 2015 leicht um 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken (EEG-Umlage 2014: 6,240 Cent pro Kilowattstunde).
Die Berechnung im Einzelnen
Für das Jahr 2015 wird weiter eine ansteigende Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen prognostiziert. Der Anstieg von über 10 Terawattstunden (von ca. 150 Terawattstunden 2014 auf etwa 160 Terawattstunden 2015) spiegelt sich vor allem in den Energieträgern Wind onshore, Wind offshore und Biomasse wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse ergeben sich für das Jahr 2015 prognostizierte Kosten (Vergütungen an Anlagenbetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse) in Höhe von ca. 21,1 Milliarden Euro. Dies entspricht in der EEG-Umlage 2015 einem Anteil von etwa 6,0 Cent pro Kilowattstunde. Davon entfallen ca. 2,7 Cent pro Kilowattstunde auf Photovoltaik, ca. 1,6 Cent pro Kilowattstunde auf Biomasse, ca. 1,2 Cent pro Kilowattstunde auf Wind onshore, ca. 0,5 Cent pro Kilowattstunde auf Wind offshore.
Für die finale Umlageberechnung sind aber noch der aktuelle EEG-Kontostand sowie die sogenannte Liquiditätsreserve zu berücksichtigen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das EEG-Konto zum 30. September 2014 mit knapp 1,4 Milliarden Euro im Plus (30. September 2013: minus 2,2 Milliarden Euro). Die positive Deckung des EEG-Kontos 2014 senkt die EEG-Umlage 2015 rein rechnerisch um rund 0,4 Cent pro Kilowattstunde.
Die Liquiditätsreserve soll Schwankungen auf dem EEG-Konto und deren Auswirkungen auf die Umlage abfedern. Diese Schwankungen ergeben sich, weil natürlicherweise Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien auftreten. Hierdurch sind Vergütungszahlungen nur schwer kalkulierbar. So führen beispielsweise besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Mit voranschreitendem Zubau an erneuerbaren Energien nehmen diese Abweichungen zu. Diese Liquiditätsreserve liegt 2015 bei 2,1 Milliarden Euro. Damit erhöht sie die EEG-Umlage um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgte in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, die den gesetzlichen Auftrag hat, die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung, Weitergabe der EEG-Umlage und die Vermarktung der EEG-Strommengen zu überwachen sowie die Anforderungen zur Vermarktung zu regeln.Weitere Informationen unter www.netztransparenz.de
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Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) 2014: „2015 sollten die Stromkonzerne die seit Jahren fallenden Börsenstrompreise endlich an alle Stromkunden weitergeben.“
Als größtes Risiko für die EEG-Umlage sieht der Dachverband der Erneuerbaren die Forderung der fossilen Energiewirtschaft nach sogenannten Kapazitätsmärkten. Berechnungen im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums haben ergeben, dass Zahlungen für die Bereithaltung von Kraftwerken die EEG-Umlage um 0,5 Cent erhöhen würden.
Die EEG-Umlage 2015 könnte sogar noch etwas niedriger liegen als jetzt beschlossen. Doch die ÜNB haben für 2015 eine deutlich höhere Stromerzeugung der Wind-Onshore- und -Offshore-Anlagen angenommen als der BEE. Der BEE orientiert sich beim Tempo, mit dem neue Offshore-Windkraftwerke nach dem Bau ihre volle Leistung liefern können, an den Erfahrungen der vergangenen Jahre.
Das Gleiche gilt für die Volllaststunden von Onshore-Windkraftanlagen. Hier legt der BEE die Werte der vergangenen 14 Jahre zugrunde. Das ergibt 1600 Volllaststunden pro Jahr. Mit einem Zuschlag für den technischen Fortschritt von 50 Stunden kommt der BEE auf 1650 Stunden, die ÜNB rechnen dagegen mit 1762 Stunden.
Die größten Treiber der EEG-Umlage waren in den vergangenen Jahren die sinkenden Börsenstrompreise und die Zunahme der Industrieprivilegierung. Der Börsenstrompreis ist in den vergangenen vier Jahren um 40 Prozent von 5 auf 3 Cent/kWh gefallen. Der BEE erwartet in den nächsten Jahren einen weiteren Rückgang der Stromhandelspreise, der aber deutlich schwächer als in den Vorjahren ausfällt, weil das heutige Niveau bereits sehr niedrig ist und die Grenzkosten der günstigsten Kohlekraftwerke fast erreicht worden sind. Der BEE nimmt für die Berechnung der EEG-Umlage an, dass der Börsenstrompreis weiter fällt: auf 3 Cent 2015, auf 2,9 Cent 2016 und 2,8 Cent 2017.