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Gebäudeenergiegesetz bringt wenig für Erneuerbare

Die Reaktionen der Experten aus Verbänden auf den Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz gehen weit auseinander. Einigkeit besteht darin, dass die Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz richtig ist. Umstritten ist, ob er in der jetzt vorliegenden Fassung Impulse in Richtung Erneuerbarer bringt.

„Wir begrüßen die Zusammenlegung von EnEV und EE-Wärme-G zu einem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wir sehen keine gravierenden Probleme bei dem vorgeschlagenen Konzept“, erklärte Andreas Lücke, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) im Gespräch mit EnBauSa.de. Etwas zurückhaltender ist Jan-Peter Hinrichs vom neu gegründeten Verband BuVEG – die Gebäudehülle: „Gut ist, dass es eine einheitliche Regelung gibt, abgesehen davon ist es nicht der große Wurf.“

Von einer wirklichen Vereinfachung, die eigentlich angestrebt war, kann keine Rede sein. Die Verbände, denen das Papier vorgelegt wurde, müssen sich durch mehr als 130 Seiten quälen und diese auf potentielle Vor- und Nachteile hin abklappern.

Vereinfachungen gibt es lediglich in Details. So wird in naher Zukunft nur noch nach der DIN V 18599 gerechnet werden dürfen. Eine Übergangsfrist gilt teilweise bis Dezember 2018. Jürgen Leppig, Vorsitzender des Energieberaterverbands GIH begrüßt den Umstieg: „Die Verpflichtung zur DIN V 18599 als einziger Berechnungsnorm reduziert die Fehlerquellen. Allerdings sehen wir hier noch Schulungsbedarf.“

Moderate Änderungen gibt es beim Energieausweis. Billige Ausweise über Online-Portale wird es in Zukunft kaum noch geben.

Hier können Sie den Bericht weiterlesen

Quelle

EnBauSa.de | Pia Grund-Ludwig 2017

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