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Solare Vergütungen bleiben gleich

Weil zu wenig Photovoltaik zugebaut wurde: Die Vergütungen für Solarstrom werden im ersten Quartal 2016 nicht gekürzt, meldet die Bundesnetzagentur.

Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung von zehn Kilowatt erhalten damit weiter 12,31 Cent für jede erzeugte Kilowattstunde, bis zu einer Leistung von 40 Kilowatt gibt es 11,97 Cent, bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt sind es noch 10,71 Cent. Für Strom aus freiliegenden Anlagen bekommen Betreiber 8,53 Cent pro Kilowattstunde.

Wie viel Geld Betreiber von Solaranlagen für ihren Strom erhalten, legt die Bundesnetzagentur dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend für jeden Monat fest. Entscheidend ist der Zubau der letzten zwölf Monate: Bewegt er sich innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Im auslaufenden Jahr wird das Ausbauziel aber deutlich verfehlt.

Bei einem Korridor von 2.400 bis 2.600 Megawatt ergänzen den deutschen Kraftwerkspark nur 1.419 Megawatt Solarleistung. Das sind mehr als 900 Megawatt Abweichung – laut EEG darf die Förderung damit nicht gekürzt werden. Bei einer Unterschreitung von 1.400 Megawatt steigen die Sätze sogar. Umgangssprachlich ist das Prinzip als „atmender Deckel“ bekannt.

Die EEG-Novelle von 2014 hatte die Bedingungen für die Stromproduktion aus Sonnenenergie stark verschlechtert. Die Branche beklagte sich vor allem über die „Sonnensteuer“ – nach dem neuen EEG muss für selbst erzeugten und verbrauchten Solarstrom die EEG-Umlage gezahlt werden, wenn es auch Schlupflöcher gibt. Auch der „atmende Deckel“ sowie die Pflicht zur Selbstvermarktung würden einen starken Zubau verhindern, prognostizierten damals Betreiber.

Quelle

KLIMARETTER.INFO | scz 2015

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