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© SAK | Solarfaltdach über dem Parkplatz der Luftseilbahn zum Kronberg(Gonten, AI). Installierte Leistung: 429 kW.

© SAK | Solarfaltdach über dem Parkplatz der Luftseilbahn zum Kronberg(Gonten, AI). Installierte Leistung: 429 kW.

Nordrhein-Westfalen: Solar-Parkplätze sollen kommen

Neue Parkplätze in Nordrhein-Westfalen sollen künftig nur noch dann genehmigt werden, wenn es auch eine Solarüberdachung gibt.

Diese „Solar-Pflicht“ sieht die neue Landesordnung immer dann vor, wenn Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätze neu gebaut werden. In der nächsten Woche wird der Düsseldorfer Landtag einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/FDP beraten.

„Dieser Antrag ist gleich doppelt gut“, kommentiert Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) das bevorstehende Votum: „Flächen, die in Städten ohnehin knapp sind, können so doppelt genutzt werden. Bei der zunehmenden Zahl von Elektroautos eröffnet sich den Fahrern so die Chance, ihre Fahrzeuge während des Parkens mit Ökostrom beladen zu können.“ Dank der geänderten Landesbauordnung heißt das neue Motto für Parkplätze: „Parken, laden und Klima schützen – alles auf der gleichen Fläche. So geht Effizienz mit der Energiewende.“

Die künftige Landesbauordnung unterstützt den Photovoltaikausbau noch mit einer weiteren Neuerung: Um die bauordnungsrechtliche Umsetzung von Solaranlagen auf sogenannten Kranstellflächen von Windenergieanlagen zu beschleunigen, können die Betreiber diese demnächst genehmigungsfrei errichten, um so Betriebsstrom für ihre Anlagen zu erzeugen. „Das ist eine klassische Win-Win-Situation“, freut sich LEE NRW-Geschäftsführer Mildenberger über die bundesweit einzigartige Neuregelung: „Die geschotterten, ökologisch wertlosen Kranflächen, die für den Aufbau einer Windenergieanlagen unverzichtbar sind, blieben ansonsten ungenutzt. Dank dieser Doppelnutzung wird der Druck, mehr Ackerflächen für die Freiflächenphotovoltaik zu nutzen, gemindert.“

Nach Schätzungen des LEE NRW kann auf jeder achten Kranstellfläche der landesweit rund 4.000 Windturbinen eine Solarstromanlage installiert werden. Bei 500 möglichen Standorten und einer angenommenen Leistung von 100 Kilowatt käme eine solare Gesamtleistung von 50 MW zusammen.

Dass künftig Parkplätze und Kranstellflächen für die Solarenergie genutzt werden können, bewertet der LEE NRW als „richtigen Schritt in richtige Richtung.“ Angesichts des damit überschaubaren Ausbaupotenzial fordert der LEE NRW aber weitreichendere Schritte von der Landesregierung: „Wir brauchen unbedingt eine Solarpflicht für alle Neubauten, wie sie erste Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Berlin oder Hamburg bereits beschlossen haben. Auch das jüngst vorgestellte Sofortprogramm der Bundesregierung zum Klimaschutz sieht diese Solarpflicht für neue Gebäude und Dachsanierungen vor.“

Quelle

LEE NRW 2021

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