33 von 40 großen deutschen Städten mit kommunaler Wärmeplanung liegen in Baden-Württemberg
In Deutschland haben 40 Städte mit über 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan erstellt – 33 davon liegen im Südwesten.
Der Grund für den Erfolg: Kommunen in Baden-Württemberg haben frühzeitig mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Grundstein für eine von fossilen Energieträgern unabhängige und kostengünstige Wärmeversorgung.
Viele Städte und Gemeinden in Deutschland erstellen derzeit kommunale Wärmepläne. Weit fortgeschritten ist die Wärmeplanung in Baden-Württemberg: 33 Kommunen mit über 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben die Erstellung der Wärmepläne bereits abgeschlossen – die restlichen 15 Bundesländer kommen zusammen nur auf sechs Kommunen in dieser Größenordnung. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. In Deutschland gibt es 238 Kommunen mit über 45.000 Einwohnenden – 228, das sind 96 Prozent, haben mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen oder diese bereits abgeschlossen. Die neuen Zahlen stammen aus einer Analyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Berechnungen der Landesenergieagentur KEA-BW. Der Grund für den Spitzenplatz der baden-württembergischen Kommunen in Deutschland: Die 104 größten Kommunen im Südwesten mussten die Wärmepläne bereits Ende 2023 den zuständigen Regierungspräsidien vorlegen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Grundstein für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung.
Ein kommunaler Wärmeplan ist ein wichtiges Instrument für Städte und Gemeinden, um die Wärmeversorgung vor Ort kostengünstig und unabhängig von fossilen Energieträgern zu gestalten. Der Wärmeplan weist Eignungsgebiete für eine dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung aus. In dezentral zu versorgenden Quartieren können etwa Wärmepumpen zum Einsatz kommen, in zentral zu versorgenden Gebieten kommen Wärmenetze in Frage.
Zur Erstellung des Wärmeplans gehört zuerst, den energetischen Zustand des Gebäudebestandes vor Ort, den aktuellen Wärmebedarf in der Kommune und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen zu ermitteln. Danach gilt es zu analysieren, wo sich die Energieeffizienz steigern lässt und wo erneuerbare Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung eine klimaneutrale Wärmeversorgung ermöglichen. Aus diesen beiden Informationen entsteht dann das Zielszenario für die künftige Wärmeversorgung. Anschließend werden erste Maßnahmen definiert, um vom Ausgangszustand das Ziel zu erreichen – etwa durch den Ausbau von Wärmenetzen.
Kommunale Wärmeplanung: Bundesgesetz und Landesgesetze
Die Wärmeplanungsgesetze der Länder, die vor dem Bundes-Wärmeplanungsgesetz erlassen wurden, verpflichten Kommunen unterschiedlicher Größe zur Wärmeplanung. Daher hat der BDEW bei seiner Analyse eine Grenze von 45.000 Einwohnern gewählt. Sie orientiert sich an der EU-Energieeffizienzrichtlinie. EU-Staaten sind künftig dazu verpflichtet, Wärme- und Kältepläne für Kommunen ab 45.000 Einwohnenden zu fördern.
In Deutschland sieht die rechtliche Lage folgendermaßen aus: Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen laut Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne aufstellen. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Auf Landesebene gibt es bereits Vorreiter: In Baden-Württemberg mussten die 104 größten Stadtkreise und großen Kreisstädte mit jeweils mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach Vorgaben des Landes bereits bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. In Schleswig-Holstein waren Ober- und Mittelzentren bis zum 17. Dezember 2024 verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen.
Bessere finanzielle Ausstattung der Förderprogramme erforderlich
Um vom Plan zur Umsetzung zu gelangen, gibt es Förderangebote des Bundes, zum Beispiel im Rahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Der Sprecher der Geschäftsführung der KEA-BW, Dr. Volker Kienzlen, erwartet, dass diese Förderangebote aufgestockt werden, um den erkennbar zunehmenden Finanzbedarf der Kommunen auch in naher Zukunft decken zu können. „Die Nachfrage nach Fördermitteln für die Umsetzung der kommunalen Wärmepläne steigt stetig an. Der Bund muss die bestehenden Förderprogramme daher künftig besser finanziell ausstatten, um den wachsenden Investitionsbedarf der Kommunen gerecht zu werden“, so Kienzlen.