Atomkonzerne müssen erst mal zahlen
Die Atomkonzerne müssen die umstrittene Brennelementesteuer vorerst weiter zahlen.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird es keinen vorläufigen Rechtsschutz für die AKW-Betreiber geben. Sie müssen die Steuer weiter abführen, bis das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof endgültig darüber entschieden haben. Der Beschluss des Bundesfinanzhofs fiel bereits Ende November, wurde aber erst jetzt veröffentlicht (VII B 65/14).
Der Bundesfinanzhof hob damit das Urteil des Hamburger Finanzgerichtsvom April dieses Jahres auf, das die Konzerne von der Zahlung befreit und den Staat zur Rückzahlung bereits geleisteter Steuern in Höhe von 2,2 Milliarden Euro verdonnert hatte. Diese Entscheidung komme „dem zeitweiligen Außerkraftsetzen des Kernbrennstoffsteuergesetzes gleich“, monierte nun der Bundesgerichtshof. Dies könne nur „unter Beachtung strenger Voraussetzungen geschehen“, und diese würde hier nicht vorliegen. Zudem sei „das Interesse des Staates an einer geordneten Haushaltsführung zu berücksichtigen“.
Die Brennelementesteuer war zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, befristet bis Ende 2016. Ursprünglich sollte sie jährlich 2,3 Milliarden Euro in die Kassen des Fiskus spülen. Fällig wird die Steuer immer dann, wenn in Atomkraftwerken die Brennstäbe ausgewechselt werden. Der Staat erhebt 145 Euro pro Gramm Kernbrennstoff. Umstritten ist, ob die Steuer auf den Brennstoff als sogenannte indirekte „Verbrauchsteuer“ gilt, die von den Stromproduzenten an die Verbraucher weitergegeben werden kann. Die Atomkonzerne halten die Steuer für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz und mit europäischem Recht und setzen sich gegen die Zahlung gerichtlich zur Wehr.