‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Ausbau der Stromnetze nur mit mehr Bürgerbeteiligung möglich

Die Studie untersucht das umstrittene Beispiel der „Thüringer Strombrücke“, einer 380 Kilovolt-Leitung, die künftig Thüringen und Bayern verbinden soll.

„Das Beispiel der „Thüringer Strombrücke“ zeigt, dass die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen gesetzt werden wollen um dann nur bei der Frage des ‚Wie‘ mitreden zu dürfen. Für Deutschland ist die beginnende Konsultation zum Netzentwicklungsplan ein wichtiger Schritt. Wichtig ist jetzt, dass offensiv zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeladen wird. Zentral aber ist, dass Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur hier keine Showveranstaltung organisieren. Neue Argumente müssen ernsthaft geprüft, berücksichtigt und transparent beantwortet werden“, so Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer von Germanwatch.

„Wir haben in der Studie die Chancen und Stolpersteine für Bürgerbeteiligung beim Stromnetzausbau herausgearbeitet. Die bisherigen Planungsverfahren weisen noch Verbesserungspotential auf“, ergänzt Marco Schrul von der Heinrich-Böll-Stiftung Thüringen und Mitherausgeber der Studie. In der Vergangenheit haben sowohl Behörden als auch der Stromnetzbetreiber nicht alles richtig gemacht. „Dies führte zu langwierigen Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung der Stromleitung.“

Zentraler Streitpunkt ist in Thüringen die Frage, ob der Ausbau der Stromleitung überhaupt notwendig ist. Dies wurde 2009 ohne breite Beteiligungsprozesse gesetzlich festgelegt. Der Gesetzgeber griff diese Kritik auf und hat einen neuen Prozess zur Bestimmung des Netzausbaubedarfs auf die Wege gebracht.

Eine weitere Baustelle bleiben die Genehmigungsverfahren vor Ort. Im Falle der „Thüringer Strombrücke“ wurden die Bürgerinnen und Bürger zu spät informiert und erst spät kontinuierlich in die Planungen einbezogen. Mit dem neuen Netzausbaubeschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber Verbesserungen für die Transparenz und Beteiligung bei der Planung von neuen überregionalen Stromleitungen eingeführt.

„Dieses Mehr an Öffentlichkeitsbeteiligung sollte auch für alle anderen Genehmigungsverfahren gelten. Einerseits wollen wir mit Netzbetreibern hier Modellprojekte entwickeln, wie das gelingen kann. Gegebenenfalls gilt es aber auch über weitere Gesetzesänderungen nachdenken“, so Bals.

Quelle

Germanwatch e.V. 2012

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren