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Depositphotos.com | Astrid208 | Solar Balkon

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Beschlossen: Balkonsolar ohne Zustimmung von Vermietern oder Miteigentümern!

Das Bundeskabinett hat soeben einen Gesetzentwurf beschlossen, damit Balkonsolaranlagen ohne Zustimmung von Vermietern bzw. Miteigentümern installiert werden dürfen. Damit wird Solarenergie zu Hause noch einfacher.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums regelt, dass bauliche Veränderungen durch Balkonsolaranlagen bei Eigentumsgemeinschaften sowie für Mieterinnen und Mieter keine Zustimmung der Miteigentümerinnen und Vermieter mehr nötig ist. Danke an den Bundesjustizminister Marco Buschmann!

Damit gilt für Balkonsolar das gleiche Recht wie für bauliche Veränderungen für Einbruchschutz, Telekommunikationsanschlüsse oder Installationen für Menschen mit Behinderung.

Geregelt wird das alles durch Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im gleichen Zuge macht das Gesetz virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen ohne Extra-Beschluss möglich.

Jetzt geht das Gesetz in den Bundestag und kann weiter verbessert werden. Nach Beschluss dort soll es unmittelbar gelten.

Durch das neue Gesetz wird die Welle von Balkonsolaranlagen noch mehr Schwung aufnehmen und vielen Bürgerinnen und Bürgern vor allem in den Städten die Möglichkeit geben, direkt bei der Energiewende mitzumachen.

Die Entbürokratisierung bei den Erneuerbaren Energien kommt weiter voran: Alleine die Vereinfachungen bei Balkonsolar sparen den Bürgerinnen und Bürger über 40.000 Stunden Zeitaufwand. Hier, was wir als Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schon auf den Weg gebracht haben:

Quelle

Sven Giegold 2023 | Seit Dezember 2021 Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

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