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Bessere Vertragsbedingungen für Stromkunden

Stromkunden sind vertraglich heute besser geschützt als noch vor zwei Jahren.

Das ist die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach seiner Abmahnaktion gegen unfaire Bedingungen in Stromverträgen. Die meisten der strittigen Klauseln etwa über einseitige Preiserhöhungs- und Kündigungsrechte haben die Anbieter inzwischen aus ihren Bedingungen gestrichen. Zwischen November 2009 und März 2010 hatte der vzbv 31 Unternehmen abgemahnt und rund 180 Vertragsklauseln beanstandet.

Kein Freibrief für Preiserhöhungen

Häufiges Ärgernis waren Vertragsklauseln, die den Stromunternehmen nahezu beliebige Preiserhöhungen erlaubt hätten. Solche Klauseln sind unzulässig, entschied unter anderem das Oberlandesgericht Dresden. Die Richter stellten klar: Ein Stromversorger darf die Preise nur anheben, wenn sich auch seine Kosten entsprechend erhöht haben. Dem Recht auf Preiserhöhungen muss außerdem die Pflicht gegenüberstehen, gesunkene Kosten an die Kunden weiterzugeben. Ergebnis: Den Kunden bleiben diese unzulässigen Preiserhöhungen künftig erspart.

Überhöhte Mahngebühren

Andere Verträge sahen Mahngebühren vor, die weit über die Porto- und Materialkosten hinausgingen. Mahnkosten von 3,50 Euro oder 5,00 Euro sind überhöht, entschieden das Oberlandesgerichte Hamm und München. Beide untersagten auch Klauseln mit hohen Kostenpauschalen für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Stromversorgung.

Schutz vor Kündigung

Erfolgreich wendete sich der vzbv auch gegen überzogene Sanktionen gegen säumige Kunden. Ein Stromversorger darf sich in den Vertragsbedingungen beispielsweise nicht vorbehalten, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde lediglich mit geringen Beträgen in Verzug ist oder nicht mehr über eine „ausreichende Bonität“ verfügt. Weitere erfolgreiche Urteile betrafen Regelungen zum Vertragsschluss und zur Zahlung von Abschlägen und Rechnungen.

Abmahnaktion des vzbv

Die Experten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hatten die Stromverträge namhafter Anbieter überprüft, darunter Vattenfall Europe GmbH, EON edis Vetriebs GmbH, Yello Strom GmbH, RWE Vertriebs AG, Flexstrom AG sowie einige Ökostromanbieter und Stadtwerke. In den meisten Verträgen fanden sie gleich mehrere Klauseln, die Kunden unzulässig benachteiligen. Die meisten Verfahren sind inzwischen abgeschlossen. 21 Unternehmen haben sich verpflichtet, sämtliche oder zumindest einen Teil der beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden. In 16 Fällen klagte der vzbv vor Gericht. Dabei war er überwiegend erfolgreich.

Quelle

Bundesverband Verbraucherzentrale 2011

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