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Bürger beteiligen – Akzeptanz fördern

Neuer UMID über Bürgerbeteiligung im Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Bürgerinnen und Bürger fordern immer häufiger an wichtigen Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden. Sie wollen ihre Positionen und Argumente einbringen, statt von bereits gefassten Beschlüssen nur zu lesen oder zu hören. Menschen werden daher heute stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen als bisher, etwa bei Lärmfragen, beim Aus- und Umbau der Energieversorgung oder bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Die Erfahrungen zeigen: Planungen und Projekte können von den Vorschlägen und der Expertise der Betroffenen profitieren. Zudem lassen sich durch frühe Beteiligungen gesellschaftliche Kontroversen vermeiden oder versachlichen.

Autorinnen und Autoren aus Behörden, Wissenschaft und Bürgerinitiativen haben in der neuen Ausgabe der Zeitschrift Umwelt und Mensch – Informationsdienst (UMID) Positionen, Perspektiven und Beispiele zum Thema Bürgerbeteiligung dargestellt. Sie zeigen, wie sich Mitwirkungsformen gestalten oder weiterentwickeln lassen und erklären neue gesetzliche Regelungen zur Bürgerbeteiligung im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“. Für Politiker, Projektmanager und Bürger liefern die Beiträge viele praktische Informationen, zu wichtigen Standards für Beteiligungsverfahren oder einzelnen Methoden wie Dialogforen oder Workshops.

Durch mehrere rechtliche Neuerungen wurde die Bürgerbeteiligung in Deutschland gestärkt. Dazu gehören das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013. Die Europäische Union hat das Jahr 2013 zudem zum Jahr der Bürgerinnen und Bürger erklärt. Damit will sie die in der EU vorhandenen Möglichkeiten, sich am europäischen Gesetzgebungsprozess zu beteiligen, besser bekannt machen. Für die Redaktion der Zeitschrift UMID ist dies Anlass, der Bürgerbeteiligung an Projekten und Prozessen im Themenfeld „Umwelt und Gesundheit“ in Deutschland ein eigenes Heft zu widmen.

Neben den neuen Gesetzen erläutern die Autoren und Autorinnen bereits bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, zum Beispiel beim Planen und Umsetzen von Lärmminderungsmaßnahmen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie eröffnet bereits seit 2002 einigen Spielraum für die Gestaltung von Beteiligungen. Das Umweltbundesamt förderte daher ein Projekt, das neue Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Lärmschutz erprobt. Erfahrungen und Ergebnisse des Projektes werten die Forscher und Forscherinnen im neuen UMID jetzt erstmals aus.

Konkrete Erfahrungen bei der Bürgerbeteiligung in gesellschaftlich kontrovers diskutierten Bereichen schildert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an zwei Beispielen. Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm hat das BfS über mehrere Jahre die öffentliche Beteiligung an wissenschaftlichen Untersuchungen zu Auswirkungen des Mobilfunks auf Menschen und die Umwelt durch Bürgerinnen und Bürger, Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Ärztegruppen organisiert.

Welche Folgen die fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit haben kann, schildert das BfS am Beispiel der Schachtanlage Asse, die es 2009 als Stilllegungsprojekt übertragen bekommen hat. Einst als Vorzeigeprojekt gefeiert, war das gesellschaftliche Umfeld um die Asse im Jahre 2009 von Kritik und Misstrauen an staatlichem Handeln geprägt. Neben den geologischen und technischen Fragen der sicheren Stilllegung geht es dem BfS darum, die verunsicherte Bevölkerung in den weiteren Prozess zur sicheren Schließung des Endlagers direkt einzubinden.

Die Bewertung gesundheitlicher Risiken, die von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausgehen können, trifft bei Bürgerinnen und Bürgern auf großes Interesse. Wissenschaftler des mit der Risikokommunikation auf diesem Feld gesetzlich beauftragten Bundesinstituts für Risikobewertung stellen neue, insbesondere dialogorientierte Verfahren wie Verbraucherkonferenzen oder Verbraucherschutzforen vor.

Sie wurden in den letzten Jahren eingesetzt, um neben der Erörterung des wissenschaftlichen Sachstandes vor allen Dingen die Informations- und Kommunikationsbedürfnisse der von einer Risikothematik betroffenen Personengruppen in Erfahrung zu bringen und die Risikokommunikation dahingehend effizient zu gestalten. Ziel ist ein partizipativer Dialog, über den die Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Kriterien behördlicher Entscheidungen erhalten.

Quelle

Umweltbundesamt 2013

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