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Bundeskabinett beschließt erstes bundesweites Abfallvermeidungsprogramm

Maßnahmenpaket zum Schutz der Umwelt vor negativen Auswirkungen der Abfallerzeugung.

Das Bundeskabinett hat heute das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Damit werden erstmals systematisch und umfassend Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von Empfehlungen konkreter Instrumente und Maßnahmen erfasst. Gleichzeitig bildet der Kabinettsbeschluss den Auftakt eines Dialogs zur Abfallvermeidung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und weiteren Beteiligten. Das Programm wurde unter Beteiligung der Länder erarbeitet.

Die sogenannte Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gibt der Abfallvermeidung erste Priorität. So können Abfälle beispielsweise dadurch vermieden werden, indem Erzeugnisse wiederverwertet oder Produkte abfallarm gestaltet werden oder indem die Lebensdauer von Produkten verlängert wird. Bundesumweltminister Peter Altmaier: „Es gibt viele Möglichkeiten, Abfall erst gar nicht entstehen zu lassen. Dazu beitragen können wir alle, die öffentliche Hand, Hersteller und Vertreiber von Produkten  und wir Verbraucher. Dieses Potenzial müssen wir besser erschließen.“

Das Abfallvermeidungsprogramm analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen, die die verschiedenen Lebenszyklusstufen von Erzeugnissen betreffen, darunter Ansätze, die Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe sowie den Gebrauch von Produkten berücksichtigen. Neben den wesentlichen Kriterien des Abfallvermeidungspotentials und den ökologischen Auswirkungen nimmt die Analyse ökonomische, soziale sowie rechtliche Kriterien in den Blick. Nur Maßnahmen, die unter Berücksichtigung all dieser Kriterien positive Wirkungen erwarten lassen, werden im Abfallvermeidungsprogramm empfohlen.

Neben Information und Sensibilisierung sowie Forschung und Entwicklung werden im Abfallvermeidungsprogramm folgende Ansätze genannt:

  • Aktive Begleitung von europäischer Forschung zu abfallsparenden Kriterien im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie
  • Organisatorische oder finanzielle Förderung von Strukturen zur Wiederverwendung oder Mehrfachnutzung von Produkten und Reparaturzentren
  • Förderung des Konzepts „Nutzen statt Besitzen“ mit dem Ziel, dass Gebrauchsgüter intensiver und von einem größeren Kreis an Nutzern gebraucht werden (etwa Car-Sharing)
  • Konzertierte Aktionen und Vereinbarungen zwischen öffentlichen Einrichtungen und Industrie oder Handel, um Lebensmittelabfälle, die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehen, zu vermindern;
  • Aufnahme weiterer Produktgruppen in das Portfolio des Blauen Engels; Erstellung von praxistauglichen Arbeitshilfen für Vergabestellen zur verstärkten Berücksichtigung von Ressourceneffizienz- und Abfallvermeidungsaspekten.

Die Bundesregierung wird auf Basis des Abfallvermeidungsprogramms einen längeren und umfassenden Dialogprozess mit Ländern, Kommunen und den beteiligten Kreisen zur Förderung der Abfallvermeidung starten.

Quelle

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  2013

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