Bundesregierung rechnet mit Änderungen am März-Termin bei EEG-Novelle
Nach dem Kabinettsbeschluss zur geplanten EEG-Novelle stellt sich die Bundesregierung auf Nachverhandlungen ein.
Nach dem Kabinettsbeschluss zur geplanten EEG-Novelle stellt sich die Bundesregierung auf Nachverhandlungen ein. Das geht aus einer Ergänzung hervor, die das Kabinett bei seinem Beschluss an dem ursprünglichen Entwurfstext vorgenommen hat.
In einer Fußnote zum angekündigten Termin der ersten Kürzungsrunde, dem 9. März, heißt es jetzt: „Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Regelungen zum Vertrauensschutz im parlamentarischen Verfahren noch weitergehend ausgestaltet werden.“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte sagte, dies sei eine erste Folge der Beratungen der vergangenen Tage. Es sei davon auszugehen, dass in den kommenden Wochen insbesondere Übergangsfristen diskutiert und verhandelt würden. Auch die Leiterin des Referats „Markteinführung Erneuerbare Energien“ im Bundesumweltministerium, Karin Freier, deutete mögliche Änderungen am ursprünglich vorgelegten Entwurf an.
Freier sagte auf dem „27. Symposium Photovoltaische Solarenergie“ in Bad Staffelstein, ob die Änderungen am 9. März wie geplant in Kraft treten können, sei nicht sicher. Die Verabschiedung könne sich bis zum 1. April hinziehen.
Zuvor hatten Staatsrechtler die beschlossene Gesetzesvorlage als „möglicherweise verfassungswidrig“ bezeichnet. Der Professor für öffentliches Recht und Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Prof. Dr. Joachim Wieland, sagte gegenüber PHOTON, der angekündigte Termin sei verfassungsmäßig zweifelhaft.
„Es ist im Rechtsstaat nun einmal so, dass, wenn der Gesetzgeber etwas regelt, man sich zunächst einmal darauf verlassen können muss.“ Ursprünglich war die nächste Runde der Vergütungskürzung im Juli vorgesehen.
Der Berliner Rechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski sagte, problematisch sei, dass einige Investoren bereits in Vorleistung gegangen seien. „Das riecht nach Verfassungswidrigkeit. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Zeitpunkte ja gesetzt, um eine gewisse Investitionssicherheit zu bieten. Hier wird nun nicht nur in eine Chance sondern in bereits geschaffenes Eigentum eingegriffen und zwar ohne Sachgrund.“…
Quelle
PHOTON-Recherchen | MdB Christian Hirte 2012Zusammenfassung: PHOTON | Gernot Sell 2012