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Bundesregierung schätzt Finanzierungsbedarf für EEG-Konto auf 15,9 Milliarden Euro für 2025

Der unerwartete Rückgang beim Strompreis führte zu überplanmäßigen Ausgaben von knapp 8,8 Milliarden Euro im Bundeshaushalt, die zum Ausgleich des EEG-Kontos benötigt werden. Dazu kommen noch rund 1,5 Milliarden Euro, die durch die Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel anfallen und auch durch den Bundeshaushalt gedeckt werden müssen.

Im Herbst 2023 meldeten die Übertragungsnetzbetreiber ihren erwarteten Finanzierungsbedarf für das EEG-Konto in diesem Jahr beim Bundeswirtschaftsministerium. Sie gingen von 10,6 Milliarden Euro für 2024 aus und nahmen dabei einen durchschnittlichen Börsenstrompreis von 12 Cent pro Kilowattstunde an. Doch bereits zu Jahresbeginn stellte sich heraus, die veranschlagten Mittel werden nicht ausreichen. Zusätzlich würden weitere knapp 8,8 Milliarden Euro gebraucht, um das EEG-Konto ausgeglichen zu halten. Diese ermittelten die Übertragungsnetzbetreiber, indem sie nun einen Strompreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für das laufende Jahr annehmen.

Diese überplanmäßige Ausgabe wird zunächst auf einem vorläufigen Deckungskonto des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verbucht, das bis Ende des Jahres durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im KTF auszugleichen ist, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervorgeht. Daneben sei im Entwurf des Nachtragshaushalts eine Zuweisung an den KTF vorgesehen. Demnach sollen die Mehrausgaben für das EEG-Konto und Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel werden im Umfang von insgesamt 10,375 Milliarden Euro ausgeglichen werden.

Für das kommende Jahr geht die Bundesregierung von einem EEG-Finanzierungsbedarf von 15,9 Milliarden Euro aus. Sie hat dabei einen durchschnittlichen Börsenstrompreis von 9 Cent pro Kilowattstunde angelegt, wie aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht. Allerdings betont das Ministerium weiter, dass der EEG-Finanzierungsbedarf sehr volatil sei. Veränderungen in substanziellen Größenordnungen sowohl nach oben als auch nach unten seien im Laufe des Jahres immer möglich. Daher seien die Übertragungsnetzbetreiber vertraglich verpflichtet, die Kostenentwicklung kontinuierlich zu überwachen und der Bundesregierung monatlich zu berichten.

Bei den Meldungen nach einem höheren Liquiditätsbedarf werden die Ratenzahlungen des Bundeswirtschaftsministeriums an die Übertragungsnetzbetreiber entsprechend angepasst. Aus dem EEG-Konto geht hervor, dass im ersten Halbjahr mehr als 9,8 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an die Übertragungsnetzbetreiber zur Stabilisierung des EEG-Kontos überwiesen wurden. Die monatlichen Abschläge bewegten sich dabei zwischen 530 Millionen Euro im Februar und 3,36 Milliarden Euro im Mai.

Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage über den tatsächlichen Mehrbedarf in diesem Jahr zur Deckung des EEG-Kontos möglich sei. Allerdings leitete sie bereits im Mai das Verfahren zur Beantragung einer überplanmäßigen Ausgabe ein, weil sich zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung der EEG-Konten verstetigt und bestätigt habe, heißt es in der Antwort.

Die CDU/CSU-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auch um eine Auflistung der zehn höchsten überplanmäßigen Ausgaben, die die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren getätigt hat, gebeten. Die als Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis verbuchten 8,769 Milliarden Euro schaffen es dabei auf Platz drei hinter der „Aufbauhilfe 2021“ und den Ausgaben zum Arbeitslosengeld II im Jahr 2005.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Sandra Enkhardt) 2024 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2024 weiterverbreitet werden! |  „pv magazine“ 02/2024 Online bestellen!

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