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Deutscher Solarbetreiber-Club (DSC): Empfehlungen zur Entbürokratisierung von kleinen PV-Anlagen

Der Deutsche Solarbetreiber-Club (DSC) hat Empfehlungen an die Politik formuliert, wie kleine Photovoltaik-Anlagen von unnötigen bürokratischen Hürden befreit werden können.

Auf der PV-Betreiberkonferenz 2015 übergab Jan Wecke, als Vertreter des Deutschen Solarbetreiber-Clubs (DSC), ein Whitepaper mit dem Titel „Empfehlungen der Solarbetreiber an die Politik“ an den Bayerischen Staatsminister Marcel Huber (siehe Video ab Minute 30:30). Seit dem werden diese Empfehlungen in verschiedenen politischen Gremien diskutiert. Das zeigen zum Beispiel mehrere Rückfragen von Politikern beim DSC. Unter anderem anlässlich dieser Rückfragen, hat der DSC die Empfehlungen der Solarbetreiber noch einmal überarbeitet und konkretisiert.

Zu den Empfehlungen gehören:

  • PV-Anlagen sollten bis zu einer Leistung von 30 Kilowattpeak als Kleinanlagen behandelt werden. Eine Grenze von 10 Kilowattpeak ist zu klein gewählt, weil selbst auf Einfamilienhäusern oft größere Anlagen Platz finden.
  • Das sogenannte Einspeisemanagement sollte bei Kleinanlagen entfallen, da es weder netztechnisch notwendig noch kostenmäßig in einem sinnvollen Verhältnis zum theoretischen Nutzen steht.
  • Zur Bemessung der „installierten Leistung“ sollte die für die Netzeinspeisung vorgesehene Wechselstrom-Einspeiseleistung (AC) herangezogen werden. Bisher wird dafür die Gleichstromleistung der Solarmodule (DC) angenommen, was zu einer Benachteiligung der Photovoltaik und zu rechtlichen Anwendungsproblemen führt.
  • Die Mess- und Abrechnungskosten der Netzbetreiber sollten angemessen sein und einheitlicher gestaltet werden. Bisher verlangen verschiedene Netzbetreiber für gleiche Leistungen teilweise das Vielfache der Preise anderer Netzbetreiber.

Der DSC gibt noch weitere Empfehlungen. Diese betreffen zum Beispiel Strombezugsverträge für PV-Anlagen, Direktverbrauch von Solarstrom in Mietshäusern, Steuerbegünstigung für Wohnungsgesellschaften, EEG-Umlage auf Eigenverbrauch von Kleinanlagen, Nachrüstpflichten im Rahmen der Smart-Meter-Einführung und Mini-Photovoltaikanlagen mit Anschluss an Schukosteckdosen. Mehr Informationen und die vollständige Liste der Empfehlungen können Interessierte auf Anfrage beim Deutschen Solarbetreiber-Club bekommen. 

Neue Gesetze für die dezentrale Energieversorgung

Der DSC ist der Auffassung, dass die heutige auf eine zentrale konzerngebundene Energieversorgung ausgerichtete Gesetzgebung oft zu einer Überbürokratisierung dezentraler Energieprojekte führt. Dies habe zur Folge, dass viele Projekte unwirtschaftlich oder sogar undurchführbar werden.

Aus Sicht des DSC wäre es daher sinnvoll, die derzeitigen Widersprüche zwischen Gesetzgebung und Praxis in der dezentralen Energiewirtschaft im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit den Ministerien zu analysieren und Anpassungsvorschläge für die Gesetzgebung zu machen. (Mirco Sieg)

Im folgenden Video sehen Sie ab Minute 30:30 wie Jan Wecke das Whitepaper des DSC an den Bayerischen Staatsminister Marcel Huber überreicht.

Quelle

pv-magazine 2015

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