Deutschland: BBU erteilt Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes klare Absage
„CCS ist eine unbeherrschbare Hochrisikotechnologie.“
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) hat der Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes und den Eckpunkten einer Carbon Management Strategie eine klare Absage erteilt. Im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hat der Umweltverband in einer umfangreichen Stellungnahme seine Kritik dargelegt. Mit der Gesetzesänderung soll die Einführung von Carbon Capture and Storage (CCS), die gefährliche Verpressung von Kohlendioxid in den Untergrund, durchgesetzt werden. Dazu sollen kommerzielle CO2 -Endlager im industriellen Maßstab und privatwirtschaftliche CO2 -Pipelines in Deutschland ermöglicht werden. Der BBU fordert hingegen, auf CCS ausnahmslos zu verzichten.
Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt:„CCS ist eine unbeherrschbare Hochrisikotechnologie. Bereits die geplante Verpressung von Kohlendioxid im Meer kann bei dessen Freisetzung zu schweren Schäden an maritimen Ökosystemen führen. Daran kann auch das Verbot der Injektion von Kohlendioxid in geschützte Meeresgebiete nicht ändern. Denn das außerhalb injizierte Kohlendioxid kann sich ausbreiten und in die Schutzgebiete eindringen. Und bei einem Transport von Kohlendioxid in Pipelines an Land kann es bei Lecks und Leitungsbrüchen zu Freisetzungen des erstickend wirkenden Gases kommen. Damit werden gerade im Bereich von Ballungsgebieten zahlreiche Menschen gefährdet.“
Dabei soll CCS offensichtlich mit der Brechstange ohne fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der behaupteten Ungefährlichkeit durchgesetzt werden. Denn bisher war das Kohlendioxidspeicherungsgesetz nur für die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Technologien zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vorgesehen. Doch kein Bundesland hatte sich angesichts der erheblichen Gefahren bereit erklärt, Gebiete für Kohlendioxidspeicher bereit zu stellen. Nur ein nicht aussagekräftiger Versuch wurde durchgeführt. Nun sollen alle bisher vorgesehenen Schritte entfallen. Stattdessen findet der Großversuch zukünftig ohne Rücksicht auf die Gefahren im industriellen Maßstab statt.
Auf scharfe Kritik des BBU stoßen auch die erheblichen Einschränkungen von Partizipationsrechten der Bevölkerung bei der Genehmigung der geplanten Pipelines. Der mögliche Wegfall von Erörterungsterminen oder die Einführung eines reinen Anzeigeverfahrens bei der Umstellung von Erdgasleitungen auf Kohlendioxid sind nur zwei markante Beispiele. Deutlich sichtbar wird der Wille, die betroffenen Menschen außen vor zu halten. Dies ist gerade angesichts des hohen Gefahrenpotentials in keiner Weise akzeptabel.
Quelle
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) 2024