DUH unterstützt Klage eines Mieters auf Genehmigung seines Balkonkraftwerks
Deutsche Bundesregierung bremst rechtssichere, unbürokratische Anbringung weiter aus.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Mieter aus Berlin bei seiner Klage gegen die Wohnungsgenossenschaft „DPF Berlin“, die die Anbringung eines Balkonkraftwerks untersagt hatte. Ziel ist eine Grundsatzentscheidung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland, die mit einem eigenen Balkonkraftwerk einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen. Denn obwohl die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gesetzlich als „überragendes öffentliches Interesse“ verankert ist, dürfen Balkonkraftwerke derzeit nur nach Zustimmung der Vermietenden angebracht werden. Diese untersagen das Anbringen oft ohne konkrete Gründe oder stellen unangemessene Bedingungen.
Marcel, Kläger aus Berlin: „Wir wollen einen Beitrag zur Energiewende leisten, aber seitens des Vermieters werden uns Steine in den Weg gelegt. Schon seit einem Jahr werden wir von der Wohnungsgenossenschaft hingehalten. Zu Beginn wurde uns mitgeteilt, dass die Genossenschaft Steckersolargeräte pauschal ablehnt. Nach intensiver Überzeugungsarbeit haben wir zunächst eine grundsätzliche Zustimmung erhalten. Allerdings wurden zahlreiche absurde Bedingungen gestellt wie beispielsweise eine Freigabeerklärung der Feuerwehr oder die Prüfung der Elektrosteigleitungen des kompletten Wohnungsstrangs. Schließlich endete die ganze Misere mit einer finalen Ablehnung unter Verweis auf aktuelle politische Entwicklungen. Wir hoffen, mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe Klarheit für uns und andere Betroffene zu bekommen.“
Bereits heute Abend berät der Rechtsausschuss des Bundestags über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung „zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“. Der aktuelle Vorschlag beinhaltet zwar das grundsätzliche Recht auf Anbringung eines Balkonkraftwerks, lässt aber weiterhin offen, welche Bedingungen Vermietende für die Genehmigung stellen dürfen. So stehen Vermieterinnen und Vermietern diverse Verhinderungstaktiken zur Verfügung. Die DUH fordert die Bundesregierung daher auf, einen Kriterienkatalog in das Gesetz aufzunehmen und darin klar zu definieren, welche Anforderungen Vermietende stellen dürfen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende beteiligen zu wollen, lassen praxistaugliche Gesetzesentwürfe weiter auf sich warten. Sollte der heutige Entwurf ohne substantielle Anpassungen durchgewunken werden, verkommen Teilhabe und Akzeptanz immer mehr zur Leerformel. Warum schafft die Bundesregierung es selbst bei vergleichsweise einfachen Technologien wie Steckersolargeräten nicht, Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen? Wie soll dies erst bei komplexeren bürgernahen Arten der Erzeugung und Nutzung von grünem Strom, wie Energy Sharing, gelingen? Bleibt die Genehmigung jedes einzelnen Balkonkraftwerks weiterhin so umständlich wie bislang, wird die ‚Energiewende für alle‘ im Keim erstickt. Das werden wir gerichtlich verhindern!“
Dirk Legler, Rechtsanwalt: „Der aktuelle Gesetzesentwurf formuliert zwar erstmals einen Anspruch der Mietenden und der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen auf Balkonkraftwerke. Das ist aus Klimaschutzgründen grundsätzlich zu begrüßen, beseitigt in der derzeitigen Ausgestaltung aber die bis dato bestehende Grundsatzproblematik nicht: Seit Jahren lehnen viele Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentümerversammlungen nämlich die Installation von Balkonkraftwerken sehr pauschal – oder mit unsachlichen Begründungen – ab. Oder sie verlangen unverhältnismäßige Gutachten. Die jetzt eingereichte Klage gibt ein anschauliches weiteres Beispiel davon. Derartige Verfahren würden aber durch den jetzt vorgesehenen Gesetzesentwurf nur unzureichend erleichtert. Die bisher einzig vorgesehene Darlegungs- und Beweislastumkehr genügt nicht. Wirklich weiterhelfen würden klare Kriterien oder zumindest Regelbeispiele im Gesetz. Denn dann würden alle Beteiligten mehr Rechts- und Planungssicherheit erhalten, insbesondere darüber, welche Nachweise und Dokumente verlangt werden dürfen und welche nicht. Für die dringend gebotene Beschleunigung des Klimaschutzes im Gebäudesektor bedarf es nachdrücklich mehr Klarheit auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.“
Bereits 2023 hatte die DUH die Klage einer Mieterin und eines Mieters aus Kiel unterstützt, deren Balkon-Solaranlage von ihrer Hausverwaltung mit unsachlichen und überzogenen Forderungen untersagt wurde. In Folge des Rechtsstreits hatte die Vermieterin ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben. Die DUH strebt weiterhin eine Grundsatzentscheidung für alle Mieterinnen und Mieter in Deutschland an.